JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gläubiger
| Rechtsgebiete: | AnfG |
| Schlagworte: | Gläubigeranfechtung, Abtretung, Darlegungslast, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, Inkongruenz, Deckung, Gläubiger, Anfechtung, Benachteiligung, Vorsatz |
| Stichwort: | Gläubiger |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 1/09 | |
| Rechtsgebiete: | ThürKAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Wasserbeitrag, Erstattung, Gläubiger, Erstattungsberechtigter, Grundstücksübertragung, Eigentümerwechsel, Rechtsnachfolge, Beitragsrecht |
| Stichwort: | Gläubiger |
| Leitsatz: | Wenn ein Beitragsbescheid auf einen dagegen gerichteten Rechtsbehelf hin von der Ausgangsbehörde, der Widerspruchsbehörde oder einem Gericht aufgehoben wird, so ist Anspruchsgrundlage für den Anspruch auf Erstattung des gezahlten Beitrags § 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) ThürKAG i. V. m. § 37 Abs. 2 AO 1977. Der Anspruch folgt dann nicht aus § 21a Abs. 3 ThürKAG, weil die begehrte Rückgewähr keine Folge der Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zum 01.01.2005 ist. Ist eine Abgabe ohne rechtlichen Grund gezahlt worden, so ist grundsätzlich derjenige erstattungsberechtigt, dessen Abgabenschuld nach dem erkennbaren Willen des Zahlenden getilgt werden sollte. Nicht entscheidend ist, wer den Zahlungsvorgang vollzog oder aus wessen Vermögen die Zahlung stammt. Wird ein Grundstück veräußert und der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, geht eine vorher entstandene persönliche Beitragspflicht nicht auf den Erwerber über, sofern sie nicht ihrerseits im Wege der Rechtsnachfolge übergegangen ist oder übertragen wird. Entsprechendes gilt für die Kehrseite der persönlichen Beitragspflicht, den Erstattungsanspruch aus § 37 Abs. 2 AO 1977. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 ZKO 196/07 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Schlagworte: | Gerichtskosten, Masseunzulänglichkeit, Masse-Unzulänglichkeit, Massegläubiger, Neumassegläubiger, Insolvenzrecht, Insolvenz, Gläubiger, Insolvenzmasse |
| Stichwort: | Gläubiger |
| Leitsatz: | 1. Entstehen Gerichtskosten nach der Anzeige der Masse-Unzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter, so können diese nicht gegenüber der Masse angesetzt und vollstreckt werden, wenn der Insolvenzverwalter darlegt und ausreichend nachweist, dass die verfügbare Insolvenzmasse nicht zur vollen Befriedigung aller Neumassegläubiger ausreicht. Dies folgt nicht aus dem Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO, sondern aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren. 2. Der Rechtsprechung des BGH zum Erkenntnisverfahren (NJW 03, 2456) folgend ist auf die Erinnerung die Kostenrechnung aufzuheben und die Gerichtskostenschuld der Insolvenzmasse lediglich festzustellen (so auch Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 6.1.2005, 1 SA 43/02). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 10 U 79/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BtG, AGBtG |
| Schlagworte: | Betreuungsverein, staatliche Anerkennung, örtlicher Wirkungskreis, Betreuungsbehörde, Zuständigkeitsbereich, Kreisgebiet, Förderungspflicht, Subventionen, Rechtsgrundlage, Bundesrecht, Landesrecht, Gläubiger, Schuldner, Schuldnermehrheit, Gesamtschuld, Betreuung, Subvention, Zuständigkeit, Landkreis, Förderung, Subventionsrecht |
| Stichwort: | Gläubiger |
| Leitsatz: | Anerkannte Betreuungsvereine, deren örtlicher Wirkungskreis den Zuständigkeitsbereich mehrerer örtlicher Betreuungsbehörden erfasst, haben auf der Grundlage des BtBG i.V.m. dem AGBtG einen Rechtsanspruch auf Förderung durch die jeweiligen Träger der örtlichen Betreuungsbehörden, wenn und soweit ihre Gemeinwohl orientierten Tätigkeiten zu einer Entlastung der kommunalen Aufgabenträger führen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11714/03.OVG | |
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