1. Fehlt es an aussagekräftigen äußeren Anzeichen für den Willen der Ehegatten, im Bundesgebiet die eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, geht dies zu Lasten des insoweit materiell beweispflichtigen ausländischen Ehegatten.
2. Gewichtige Indizien für das Vorliegen einer Zweckehe im Einzelfall.
Zur Zumutbarkeit der vorübergehenden Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft zwischen einem ghanaischen Vater und seinem dreijährigen deutschen Kleinkind, um die erforderliche Nachzugsgenehmigung im Visumsverfahren von Ghana aus einzuholen.