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gezielte Bewegungsübungen keine Maßnahme der Behandlungspflege bei Vorbeugung gegen Liegegeschwüre und Kontrakturen

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BSG – Urteil, B 8 KN 4/04 KR R vom 13.06.2006

Rechtsgebiete:HeilMRL, SGB V
Schlagworte:Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - gezielte Bewegungsübungen keine Maßnahme der Behandlungspflege bei Vorbeugung gegen Liegegeschwüre und Kontrakturen - Verordnungsfähigkeit als Heilmittel
Stichwort:gezielte Bewegungsübungen keine Maßnahme der Behandlungspflege bei Vorbeugung gegen Liegegeschwüre und Kontrakturen
Leitsatz:Gehübungen im Umfang von viermal täglich 20 Minuten sind keine Behandlungspflege, wenn sie der Vorbeugung gegen Liegegeschwüre und Kontrakturen dienen; als Mittel der konkreten Krankheitsbekämpfung dürfen sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur als Heilmittel (Physiotherapie) verordnet und durch entsprechend qualifizierte Therapeuten durchgeführt werden (Fortführung von BSG vom 17.3.2005 - B 3 KR 35/04 R = BSGE 94, 205 = SozR 4-2500 § 37 Nr 4).
Volltext: BSG - Urteil, B 8 KN 4/04 KR R




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