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gewöhnlicher Aufenthalt des maßgeblichen Elternteils im Inland

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 122/03 vom 07.11.2003

Rechtsgebiete:AuslG, AsylVfG, StAG, SGB I, StaatenlMindÜbkAG
Schlagworte:Ehegattennachzug, Kindernachzug, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt, gewöhnlicher Aufenthalt des maßgeblichen Elternteils im Inland, Flucht vor Strafverfolgung ins Ausland, Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts, Abschiebungsandrohung, Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht
Stichwort:gewöhnlicher Aufenthalt des maßgeblichen Elternteils im Inland
Leitsatz:1. Zur Bestimmung des Begriffs "gewöhnlicher Aufenthalt" in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG kann die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I herangezogen werden.

2. Ein neuer gewöhnlicher Aufenthalt kann in einem anderen Land durch einen längeren Aufenthalt und damit einhergehende Integration oder durch die bloße Aufenthaltsnahme mit dem Ziel des Wechsels des Lebensmittelpunktes begründet werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 122/03




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