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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGgewöhnlicher Arbeitsart 

gewöhnlicher Arbeitsart

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 308/08 vom 26.08.2008

1. Zur Begründung des Gerichtsstandes von § 48 Abs. 1a Satz 2 ArbGG am Wohnsitz eines Außendienstmitarbeiters genügt es, wenn er in einem häuslichen Home-Office seine Geschäftsreisen vor- oder nachbereitet oder Berichte über diese verfasst. Einen bestimmten Mindestumfang muss die am Wohnort verichtete Tätigkeit nicht haben.

2. Ein § 48 Abs. 1 a ArbGG verletzender Verweisungsbeschluss kann nicht mit einer außerorentlichen Beschwerde zum Landesarbeitsgericht angefochten werden.

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