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Gewinnzusage: Insolvenzrechtliche Einordnung des Auszahlungsanspruchs

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 31/04 vom 02.03.2007

Der auf einer Gewinnszusage beruhende Anspruch auf Leistung des Preises (§ 661 a BGB) kann im Insolvenzverfahren nur als nachrangige Forderung (§ 39 Abs. 1 Nr. 4 InsO) geltend gemacht werden.

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