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Gewinnung von Bodenschätzen

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 94.98 vom 15.10.1998

Rechtsgebiete:VwGO, BBergG
Schlagworte:Gewinnung von Bodenschätzen, Bewilligung, Bergbauberechtigung, Verfahren der Bewilligung, Beteiligung anderer Behörden, Beteiligung der Gemeinde, Klagebefugnis, Rüge mangelnder Beteiligung, Verletzung von Verfahrensvorschriften, Rechtsschutz durch Verfahren.
Stichwort:Gewinnung von Bodenschätzen
Leitsatz:Leitsätze:

Zu den Behörden, zu deren Aufgaben die Wahrnehmung öffentlicher Interessen im Sinne des § 11 Nr. 10 BBergG gehört und denen deshalb gemäß § 15 BBergG vor der Entscheidung über die Verleihung einer Bergbauberechtigung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, gehört auch die Gemeinde, insbesondere im Hinblick auf die Belange des Städtebaus.

Mit der Rüge mangelnder Beteiligung gemäß § 15 BBergG allein kann die Gemeinde eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO nicht geltend machen.

Beschluß des 4. Senats vom 15. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 94.98 -

I. VG Chemnitz vom 21.06.1995 - Az.: VG 4 K 1150/92 -
II. OVG Bautzen vom 10.06.1998 - Az.: OVG 1 S 349/96 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 94.98




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