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Gewinnspiel

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 13 U 118/07 vom 10.01.2008

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Gewinnspiel, Veranstalter, Wettbewerbshandlung
Stichwort:Gewinnspiel
Leitsatz:Für die Tatbestandsmäßigkeit des § 4 Nr. 6 UWG ist es ohne Belang, ob der Veranstalter des Gewinnspiels an dem Absatz der Waren oder Dienstleistungen, mit deren Erwerb die Teilnahme an dem Gewinnspiel gekoppelt ist, partizipiert oder nicht.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 118/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 108/06 vom 01.02.2007

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Gewinnspiel, Informationspflichten, Transparenz, Fernsehwerbung, Fernsehen, TV
Stichwort:Gewinnspiel
Leitsatz:Ermöglicht die Ankündigung eines Gewinnspiels im Rahmen eines Fernsehspots noch nicht die Teilnahme an dem Gewinnspiel, reicht zur Erfüllung der Informationspflichten ein Hinweis auf eine leicht zugängliche Informationsquelle wie "Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich" grundsätzlich aus.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 108/06

THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 EO 663/06 vom 12.12.2006

Rechtsgebiete:EG-Vertrag, GG, BVerfGG, StGB, GewO, LotterieStV, ThürAGLottStV, ThürOBG, Zuständigkeits-und-Ermächtigungs-VO, VwGO, GKG
Schlagworte:Berufsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Harmonisierung, Gemeinschaftsrecht, Übergangsregelung, Übergangs-Rechtslage, Grundrechtsschutz, Gemeinwohl, Menschenwürde, Wettsucht, Gesetzgebung, Zuständigkeit, Sportwette, Monopol, Glücksspiel, Gewinnspiel, Straftat, Ermächtigungsgrundlage, Wirtschaftsaufsicht, Darlegungsgebot, Interessenabwägung, Streitwert
Stichwort:Gewinnspiel
Leitsatz:1. Die Beachtung des Thüringer Staatsmonopols für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten kann in der Übergangsphase - wie sie das BVerfG mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1045/01 - (NJW 2006, 1261 = GewArch 2006, 199) zum bayerischen Landesrecht vorgegeben hat - nach den in Thüringen eingeleiteten Beschränkungen, die der Bekämpfung der Wettsucht und problematischem Spielverhalten dienen, weiter durchgesetzt werden.

2. Angesichts der unmittelbaren Geltung der Grundfreiheiten nach Art. 43, 49 EG bei gleichzeitig fehlendem europäischem Sekundärrecht für den Markt für Spiele und Wetten hängt die Rechtfertigung des Eingriffs in den freien Dienstleistungsverkehr u. a. davon ab, ob ein berechtigtes Interesse aus Gründen des Grundrechtsschutzes und der Beachtung der Menschenwürde und damit wegen überragender Gemeinwohlziele anerkannt werden kann.

3. Ob gemeinschaftsrechtlich der Eingriff mit einem Staatsmonopol aufrechterhalten werden kann, ist mit Blick auf derzeit beim EuGH anhängige Richtervorlagen weiter offen.

4. Nach der derzeitigen Rechtslage darf die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Freistaat veranstaltet werden, grundsätzlich ordnungsrechtlich unterbunden werden.

5. Zur Interessenabwägung im Eilverfahren.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 EO 663/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 126/06 vom 14.07.2006

Rechtsgebiete:SpielV
Schlagworte:Gewinnspiel, Spielhalle, Spielhallenerlaubnis
Stichwort:Gewinnspiel
Leitsatz:Auflage in einer Spielhallenerlaubnis, eine Teilnahme an Gewinnspielen weder selbst noch durch Dritte zu ermöglichen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 126/06


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