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Gewinnmöglichkeit

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 1011/05 vom 22.09.2008

Rechtsgebiete:VwGO, GG, AO, ThürKAG, ThürKO, ThürBekVO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Spielapparate, Gewinnmöglichkeit, Satzung, Wirksamkeit, Heilung, Bekanntmachung, Hauptsatzung, Ausfertigung, (echte) Rückwirkung, Vertrauensschutz, Bestimmtheit, Steuerschuldner, Gastwirt, Automatenaufsteller, Stückzahlmaßstab, Einspielergebnisse, Durchschnitt, Schwankungsbreite, Erkenntnislage, (richterliche) Sachaufklärung, Beweiserhebung
Stichwort:Gewinnmöglichkeit
Leitsatz:Zur Zulässigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 1011/05



SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 291/06 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:SpielV
Schlagworte:Spielgerät, Gewinnmöglichkeit, spielzeitverlängernde Punktgewinn, Weiterspielberechtigung
Stichwort:Gewinnmöglichkeit
Leitsatz:1. Spielgeräte ohne Einsatzrückgewähr, bei denen das eingesetzte Geld lediglich abgespielt werden kann, bieten als Gewinn eine nach § 6a Satz 1 Buchst. a SpielV verbotene Berechtigung zum Weiterspielen an, wenn spielzeitverlängernde Punkte gewonnen werden können, die ein theoretisch unbegrenztes Weiterspielen erlauben.

2. Ob solche spielzeitverlängernden Punktegewinne analog § 6a Satz 3 SpielV zumindest dann zulässig sind, wenn sie die Spielzeit nicht weiter verlängern, als dies bei sechs Freispielen der Fall wäre, bleibt offen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 291/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 84/07 vom 22.03.2007

Rechtsgebiete:GG, Richtlinie 77/388
Schlagworte:Gewinnmöglichkeit, Spielautomaten, Spieleinsatz, Steuersatz, Vergnügungssteuer, Wirkung, erdrosselnde
Stichwort:Gewinnmöglichkeit
Leitsatz:Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des Spieleinsatzes bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Eilverfahren nicht zu beanstanden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 84/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 1753/06 vom 16.01.2007

Rechtsgebiete:GewO, SpielV
Schlagworte:Bauartzulassung, Fun Games, Gewinnmöglichkeit, Gewinnspielgerät, Unterhaltungsspielgerät
Stichwort:Gewinnmöglichkeit
Leitsatz:1. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist nur für die Durchführung von Bauartzulassungsverfahren für Gewinnspielgeräte gemäß § 33 c Abs. 1 Satz 2 und § 33 f Abs. 1 Nr. 3 GewO i.V.m. §§ 11 ff. SpielV zuständig, nicht aber für die gemäß § 33 c Abs. 1 Satz 1 GewO und § 6 a SpielV zu treffende Entscheidung, ob bestimmte Spielgeräte Gewinnmöglichkeiten bieten und deshalb als erlaubnis- und zulassungspflichtige Gewinnspielgeräte und nicht als erlaubte Unterhaltungsspielgeräte anzusehen sind.

2. Die auf § 33 f Abs. 1 Nr. 4 GewO gestützte Vorschrift des § 6 a SpielV konkretisiert innerhalb des gesetzlichen Ermächtigungsrahmens den in § 33 c Abs. 1 Satz 1 GewO verwendeten Begriff der von Spielgeräten gebotenen Gewinnmöglichkeit.

3. Der Verbotstatbestand des § 6 a Satz 1 lit. a) SpielV ist gegeben, wenn ein Spielgerät angezeigte Spielpunkte "aufaddiert", die zum potentiell unbegrenzten Weiterspielen mit der Chance einer weiteren Punkteerhöhung genutzt werden können.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1753/06


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