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Gewinnerzielung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 76/08 vom 29.07.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, WpHG
Schlagworte:Swap, Zinsswap, Zins-Swap, Spread, Derivate, Bank, Aufklärungspflicht, Hinweispflicht, Beratung, Beratungsvertrag, Gewinnerzielung, Prognose
Stichwort:Gewinnerzielung
Leitsatz:1. Die Bank ist nicht verpflichtet, im Rahmen einer ordnungsgemäßen anleger- und objektgerechten Beratung über den Gewinn bzw. die Gewinnmarge aufzuklären, da es offensichtlich ist, dass die Bank mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den verdeckten Rückvergütungen ist nicht übertragbar.

2. Es stellt jedenfalls nicht immer eine Verletzung der Pflichten aus dem Beratungsvertrag dar, wenn die Bank nicht über den negativen Marktwert und dessen Höhe aufklärt.

3. Historische Marktdaten lassen grundsätzlich keine verlässliche Prognose über das zukünftige Marktgeschehen zu, gesicherte Rückschlüsse von historischen Daten auf die zukünftige Entwicklung des Spreads sind nicht möglich.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 76/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11053/08.OVG vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:FreizügG/EU
Schlagworte:Absicht, Arbeitnehmer, Arbeitssuche, Aufenthalt, Ausländer, Ausländerrecht, Einreise, ernstzunehmend, erwerbstätig, nicht erwerbstätig, Erwerbstätige, Erwerbstätiger, selbständige Erwerbstätige, niedergelassene selbständige Erwerbstätige, Erwerbstätigkeit, Existenzmittel, Feststellung, Freizügigkeit, freizügigkeitsberechtigt, Freizügigkeitsberechtigung, gemeinschaftsrechtlich, Gewerbe, Gewinnerzielung, Gewinnerzielungsabsicht, ernstzunehmende Gewinnerzielungsabsicht, niedergelassen, Niederlassungsfreiheit, Recht, Recht auf Einreise und Aufenthalt, Reinigungstätigkeit, selbständig, Sozialleistung, Unionsbürger, Verlust, Verlustfeststellung
Stichwort:Gewinnerzielung
Leitsatz:Zur Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 5 Abs. 5 FreizügG/EU.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11053/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11107/07.OVG vom 05.05.2008

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Auto, Autoradio, Einnahmen, Fahrzeug, Gebühr, Gebührenfreiheit, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, geschäftlich, Gewinn, Gewinnerzielung, Hobby, Imker, Imkerei, Kraftfahrzeug, Liebhaberei, Nebenerwerb, Nebenerwerbstätigkeit, Nebentätigkeit, Nutzung, privat, Radio, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Zweck, Zweitgerät
Stichwort:Gewinnerzielung
Leitsatz:Zur Rundfunkgebührenpflicht eines Autoradios als Zweitgerät (hier: Abgrenzung einer Nebenerwerbstätigkeit von einer Liebhaberei; im Anschluss an das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11107/07.OVG

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 2.06 vom 14.09.2006

Rechtsgebiete:GG, VwGO, KAG NRW, GO NRW
Schlagworte:Straßenbaubeitrag, Stadtwerke, nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung, beitragsfähiger Aufwand, Selbstkostenpreis, Entgeltanteil, Gewinnzuschlag, Regiekostenaufschlag, Unternehmerwagnis, Gewinnerzielung, öffentliches Preisrecht, Selbstverwaltungsgarantie, Kernbereich, Organisationshoheit, Verfahrensfehler, absoluter Revisionsgrund, gesetzlicher Richter, unterbliebene Vorlage, Großer Senat, Abweichung, Divergenz
Stichwort:Gewinnerzielung
Leitsatz:1. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie in ihrer Ausprägung als Organisationshoheit der Gemeinde wird nicht verletzt, wenn es nach der maßgeblichen Auslegung des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht (hier: der §§ 107 ff. GO NRW und § 8 Abs. 4 Satz 5 KAG NRW) einer Gemeinde nicht gestattet ist, in einem Entsorgungsvertrag mit einer von ihr mehrheitlich beherrschten nichtwirtschaftlichen kommunalen Einrichtung (Stadtwerke AG) über die Durchführung der Aufgabe der Straßenentwässerung als Entgeltanteil einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag zu vereinbaren und diesen im Rahmen der Erhebung von Straßenbaubeiträgen als beitragsfähigen Aufwand auf die Abgabenschuldner abzuwälzen.

2. Die Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat eines Oberverwaltungsgerichts kann einen im Rahmen der Zulassung der Revision rügefähigen Verfahrensfehler i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darstellen.

3. Ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat des Oberverwaltungsgerichts wegen Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Senats (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 und 3 VwGO) setzt voraus, dass es sich um eine Divergenz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bei Anwendung ein und derselben Norm des Landesrechts handelt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 2.06


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