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LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1506/04 vom 07.06.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Versorgungszusage, Teilwiderruf, Konzern, enge wirtschaftliche Verflechtung, Darlehen, Cash-Management, Gewinnabführung
Stichwort:Gewinnabführung
Leitsatz:Zum Teilwiderruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage des Mutterunternehmens im Konzern. Enge wirtschaftliche Verflechtung mit der Muttergesellschaft durch Darlehen, Cash-Management und Gewinnabführung sowie enge wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Tochtergesellschaften durch Provisionsverpflichtungen. Beurteilung der Ertragslage nach der Geschäftstätigkeit.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1506/04




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