( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGewillkürter Wechsel der Passivpartei in zweiter Instanz 

Gewillkürter Wechsel der Passivpartei in zweiter Instanz

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 19/05 vom 26.10.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Gewillkürter Wechsel der Passivpartei in zweiter Instanz
Stichwort:Gewillkürter Wechsel der Passivpartei in zweiter Instanz
Leitsatz:Im WEG-Verfahren erfordert die gewillkürte Auswechslung der Passivpartei in zweiter Instanz in entsprechender Anwendung von §§ 525, 263 ZPO die Zustimmung der neuen Partei. Ausnahmsweise ist ihre Zustimmung dann nicht erforderlich, wenn die Verweigerung verfahrensmissbräuchlich ist. Missbrauch kann angenommen werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse der neuen Passivpartei an der Weigerung nicht anzuerkennen ist und ihr nach der ganzen Sachlage zuzumuten ist, in das Verfahren einzutreten. Kein Missbrauch ist anzunehmen, wenn die Belange des Eintretenden dadurch beeinträchtigt würden, dass er erst in der zweiten Instanz in ein Verfahren hineingezogen wird, an dem er bisher nicht beteiligt war.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 19/05




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/gewillkuerter-wechsel-der-passivpartei-in-zweiter-instanz

"Gewillkürter Wechsel der Passivpartei in zweiter Instanz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN