JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gewillkürter Wechsel der Passivpartei in zweiter Instanz
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Gewillkürter Wechsel der Passivpartei in zweiter Instanz |
| Stichwort: | Gewillkürter Wechsel der Passivpartei in zweiter Instanz |
| Leitsatz: | Im WEG-Verfahren erfordert die gewillkürte Auswechslung der Passivpartei in zweiter Instanz in entsprechender Anwendung von §§ 525, 263 ZPO die Zustimmung der neuen Partei. Ausnahmsweise ist ihre Zustimmung dann nicht erforderlich, wenn die Verweigerung verfahrensmissbräuchlich ist. Missbrauch kann angenommen werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse der neuen Passivpartei an der Weigerung nicht anzuerkennen ist und ihr nach der ganzen Sachlage zuzumuten ist, in das Verfahren einzutreten. Kein Missbrauch ist anzunehmen, wenn die Belange des Eintretenden dadurch beeinträchtigt würden, dass er erst in der zweiten Instanz in ein Verfahren hineingezogen wird, an dem er bisher nicht beteiligt war. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 19/05 | |
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