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gewillkürte Prozessstandschaft

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 436/07 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:BGB, SGB X
Schlagworte:Gewillkürte Prozessstandschaft, Prozessführungsbefugnis, Annahmeverzug, Betriebsübergang, Arbeitsangebot, Freistellung, Ausschlussfrist, schriftliche Geltendmachung
Stichwort:gewillkürte Prozessstandschaft
Leitsatz:1. Ein fremdes Recht darf aufgrund einer von dem Berechtigten erteilten Ermächtigung im eigenen Namen im Prozess verfolgt werden, sofern hieran ein eigenes schutzwürdiges Interesse besteht und der Gegner nicht aufgrund besonderer Umstände unbillig benachteiligt wird. Die Zustimmung zu einer gerichtlichen Geltendmachung kann auch noch nach Klageerhebung wirksam erteilt werden.

2. Teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit, es gebe keine Arbeit mehr und er könne deshalb nicht mehr beschäftigt werden, werden die Voraussetzungen des Annahmeverzugs erfüllt, ohne dass es eines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedarf.

3. In der Erhebung einer Klage auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs übergegangen ist, kann die schriftliche Geltendmachung von Vergütungsansprüchen liegen, die dem übergegangenen Arbeitsverhältnis entspringen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 436/07



OLG-CELLE – Urteil, 14 U 36/06 vom 08.08.2006

Rechtsgebiete:StVO, BGB, ZPO, VVG
Schlagworte:gewillkürte Prozessstandschaft, rechtliches Interesse, Vorfahrtsrecht auf Parkplätzen, Quotenvorrecht, Wertminderung als unmittelbarer Sachschaden, Abrechnung eines Schadensersatzanspruchs unter Berücksichtigung eines Quotenvorrechts
Stichwort:gewillkürte Prozessstandschaft
Leitsatz:1. Das für die Zulässigkeit einer sog. "gewillkürten Prozessstandschaft" erforderliche rechtliche Eigeninteresse des Klägers an der Durchsetzung eines fremden Rechts kann auch darin liegen, einen Versicherungsvertrag "schadensfrei" zu halten.

2. Das Vorfahrtsrecht gem. § 8 Abs. 1 StVO gilt - vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderen Verkehrsregelung - auch auf öffentlichen Parkplätzen.

3. Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers bezieht sich nur auf den unmittelbaren Sachschaden und nicht auf die Sachfolgeschäden (vgl. BGHZ 82, 338). Zu den unmittelbaren Sachschäden, die gem. § 67 VVG übergangsfähig sind, gehört auch die Wertminderung, die ein Pkw durch einen Unfall erfährt, weil sie dem Pkw unmittelbar anhaftet und auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur nicht mehr zu beseitigen ist ("Unfallwagen").

4. Zur Abrechnung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einer KfzHaftpflichtversicherung unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 36/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 10215/05.OVG vom 20.06.2005

Rechtsgebiete:GG, BEZNG, DBGrG, DBAGZustV, BBG, VwGO
Schlagworte:Beamtenrecht, Privatisierung der Bahn, Deutsche Bahn AG, Zuweisung, zugewiesener Beamter, Bundeseisenbahnvermögen, Dienstherr, Dienstherrenbefugnisse, Übertragung von Dienstherrenbefugnissen, Beleihung, Personalhoheit, Annahmeverbot, Behaltensverbot, Herausgabegebot, Ablieferungsanspruch, Korruptionsbekämpfung, Schmiergeld, Herausgabe von Schmiergeld, Zuwendungen, Herausgabe von Zuwendungen, Schadensersatzanspruch, Verhaltensregelung, Aktivlegitimation, Abtretung, Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche, höchstpersönlicher Anspruch, Prozessstandschaft, gewillkürte Prozessstandschaft, Fremdprozessführungsinteresse
Stichwort:gewillkürte Prozessstandschaft
Leitsatz:Der Deutsche Bahn AG ist mit der DBAGZustV nicht auch die Geltendmachung von "Schmiergeld"-Herausgabeansprüchen nach Maßgabe des § 70 BBG gegen einen ihr zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens übertragen worden.

Der Bund als Dienstherr der der Deutsche Bahn AG zugewiesenen Beamten kann weder allgemein noch in einem bestimmten Einzelfall die Deutsche Bahn AG mit der Geltendmachung des aus § 70 BBG folgenden "Schmiergeld"-Herausgabeanspruchs gegen einen dieser Beamten beleihen. Er kann darüber hinaus weder der Deutsche Bahn AG einen solchen Anspruch gegen einen dieser Beamten abtreten noch die Deutsche Bahn AG dazu ermächtigen, diesen Anspruch im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 10215/05.OVG

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 13.05 vom 26.04.2005

Rechtsgebiete:VermG, InVorG
Schlagworte:Restitutionsanspruch, Abtretung des Restitutionsanspruchs, gewillkürte Prozessstandschaft, frühere Berechtigung des Zedenten, Anspruch auf Feststellung einer früheren Berechtigung
Stichwort:gewillkürte Prozessstandschaft
Leitsatz:Der Zedent eines angemeldeten Rückübertragungsanspruchs hat keinen Anspruch gegen die Vermögensbehörde auf Feststellung seiner früheren, bis zur Zession bestehenden Berechtigung.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 13.05


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