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Gewerkschaftswerbung per E-Mail

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BAG – Urteil, 1 AZR 515/08 vom 20.01.2009

Rechtsgebiete:GG, BGB, BetrVG, BDSG, UWG
Schlagworte:Gewerkschaftswerbung per E-Mail
Stichwort:Gewerkschaftswerbung per E-Mail
Leitsatz:Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 515/08




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