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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung 

Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 21/99 vom 06.06.2000

Rechtsgebiete:GG, TVG, ArbGG, ZPO, Staatsvertrag, Zustimmungsgesetz
Schlagworte:Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
Stichwort:Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung ist in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich nicht begrenzt.

2. Jedenfalls bei gerichtlichen Entscheidungen mit Dauerwirkung wirkt die materielle Rechtskraft aber nur solange, wie sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern.

3. Eine solche wesentliche Änderung lag hinsichtlich der Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung in der Aufnahme der von der Rechtsprechung entwickelten maßgeblichen Kriterien in den Willen des Gesetzgebers durch die Ratifizierung des Staatsvertrages mit der DDR über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.

Aktenzeichen: 1 ABR 21/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 6. Juni 2000
- 1 ABR 21/99 -

I. Arbeitsgericht
Stuttgart
- 15 BV 250/96 -
Zwischenbeschluß vom 19. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 4 TaBV 3/98 -
Beschluß vom 10. Dezember 1998
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 21/99




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