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LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 999/06 vom 06.12.2006

Rechtsgebiete:TV, BRTV
Schlagworte:Jahressonderzahlung, Tarifbindung, Gewerkschaftsbeitritt
Stichwort:Gewerkschaftsbeitritt
Leitsatz:1. Tarifvertraglich begründete Ansprüche werden nur dann von der Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien erfasst, wenn diese Tarifbindung im Zeitpunkt des Entstehens der Ansprüche bereits vorliegt.

2. Der Anspruch auf die Sonderzahlung nach § 18 BRTV Apothekenmitarbeiter entsteht nicht erst im Zeitpunkt seiner Fälligkeit, sondern sukzessive in Höhe von jeweils 1/12 für jeden vollen Kalendermonat, für den er geleistet wird.

3. Eine Apothekenmitarbeiterin, die erst drei Wochen vor dem Ende ihres Arbeitsvertrages der Gewerkschaft beitritt, kann dadurch auch keinen anteiligen Anspruch auf die Sonderzahlung nach § 18 BRTV mehr erwerben.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 999/06




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