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Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 271/02 vom 19.03.2003

Rechtsgebiete:ZPO, GG, ArbGG
Schlagworte:Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag
Stichwort:Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch
Leitsatz:Der Klageantrag, mit dem eine Gewerkschaft gegenüber einem Arbeitgeber dessen Verurteilung - unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung - erstrebt, die Anwendung näher bezeichneter untertariflicher Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer Mitglieder zu unterlassen, bedarf zu seiner hinreichenden Bestimmtheit iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO der namentlichen Benennung der Arbeitnehmer, die Mitglied der Klägerin sind.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 271/02




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