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Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 460/04 vom 28.02.2006

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Stichwort:Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Leitsatz:1. Die Mitgliederwerbung ist Teil der durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften.

2. Gewerkschaften haben grundsätzlich ein Zutrittsrecht zu Betrieben, um dort auch durch betriebsfremde Beauftragte um Mitglieder zu werben.

3. Das Zutrittsrecht ist nicht unbeschränkt. Ihm können die verfassungsrechtlich geschützten Belange des Arbeitgebers, insbesondere dessen Interesse an einem störungsfreien Arbeitsablauf und der Wahrung des Betriebsfriedens entgegenstehen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 460/04



BAG – Urteil, 1 AZR 461/04 vom 28.02.2006

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Stichwort:Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 461/04


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