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Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung

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BAG – Urteil, 1 AZR 141/04 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung
Stichwort:Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung
Leitsatz:Die gewerkschaftliche Mitgliederwerbung ist durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt. Die Grenzen zulässiger Werbung werden überschritten, wenn sie mit unlauteren Mitteln erfolgt oder auf die Existenzvernichtung einer konkurrierenden Gewerkschaft gerichtet ist.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 141/04




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