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Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 10.07 vom 25.10.2007

Rechtsgebiete:GG, VvB, BBG, MVergV, LBG Bln, Hess. BeamtenG, Hamb. BeamtenG, AZVO Bln, ErhUrlVO Bln
Schlagworte:Feststellungsklage, Lehrer, Gymnasium, Pflichtstundenzahl, Erhöhung der -, Arbeitszeit, regelmäßige, Jahresarbeitszeit, Arbeitsleistung, Hebung der -, Unterrichtsstunde, unterrichtsfreie Tage, Anrechungsstunden, Ermäßigungsstunden, Beteiligung, Gewerkschaften, Spitzenverbände, Landespersonalausschuss, Vereinigungsfreiheit, Berufsbeamtentum, hergebrachte Grundsätze des -, Arbeitszeitgutachten, Mehrarbeitsvergütung, grob pauschalierende Betrachtung, Gleichheitssatz, Fürsorgepflicht
Stichwort:Gewerkschaften
Leitsatz:Die Festsetzung von 26 wöchentlichen Pflichtstunden für Lehrer an Gymnasien durch die 12. ÄndVOAZVO (Bln) ist rechtmäßig.

Bei grob pauschalierender Betrachtung hält sich die jährliche Arbeitszeit der Lehrer im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit der Landesbeamten. Den Lehrern verbleibt nach Berücksichtigung ihrer Unterrichtsverpflichtung mindestens rund die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit der Landesbeamten für die Erfüllung ihrer außerunterrichtlichen Pflichten.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 10.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 17.03 vom 23.02.2005

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Grundpfandrechte, Ablösebetrag, Hinterlegung, Schädigung, Anteilsschädigung, Zweitschädigung, Gewerkschaften, Vorteilsausgleich, Volkseigentum, Gegenleistung, Bruchteilsrestitution, Durchgriffshaftung, pauschalierte Abschläge
Stichwort:Gewerkschaften
Leitsatz:War eine Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand einer Schädigung, sind für Grundpfandrechte, die das Unternehmen vor der Schädigung bestellt hat und die wegen einer späteren Überführung der Grundstücke in Volkseigentum untergegangen sind, bei der Rückgabe von Bruchteilseigentum an den Grundstücken Ablösebeträge nach dem umgerechneten Nennbetrag festzusetzen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 17.03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 9.04 vom 05.08.2004

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:verfolgungsbedingte Vermögensentziehung, Gewerkschaften, Unternehmensschädigung, Anteilsschädigung, Begründung von Bruchteilseigentum, Surrogatanspruch
Stichwort:Gewerkschaften
Leitsatz:Weder der Wortlaut noch der Zweck des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG lassen seine erweiternde Auslegung im Sinne eines umfassenden Surrogatanspruchs zu. Ist weder ein Unternehmen als solches geschädigt noch eine Beteiligung an ihm entzogen, ist der Anwendungsbereich der Norm nicht eröffnet.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 9.04


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