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Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ)

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LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 105/08 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Tariffähigkeit - Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ)
Stichwort:Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ)
Leitsatz:1. Die Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist keine tariffähige Gewerkschaft.

2. Zur Tarifautonomie gehört das Recht einer Gewerkschaft, den bislang für die Arbeitnehmer einer Branche erzwungenen Tariflohn auch bei neu entstandenen Konkurrenzunternehmen durchzusetzen. Sie handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie die Tariffähigkeit einer konkurrierenden Gewerkschaft, die mit neu entstandenen Konkurrenzunternehmen einen niedrigeren Tariflohn vereinbart hat, in einem Verfahren nach § 97 ArbGG überprüfen lässt.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 105/08




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