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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGewerblichkeit der Kapitalgesellschaft Kraft Rechtsform verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz 

Gewerblichkeit der Kapitalgesellschaft Kraft Rechtsform verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VIII R 73/05 vom 08.04.2008

Rechtsgebiete:AO, BGB, EStG, GewStG, KStG
Schlagworte:Umqualifizierung der Einkünfte einer freiberuflichen Personengesellschaft infolge mitunternehmerischer Beteiligung einer Freiberufler-Kapitalgesellschaft - Kapitalgesellschaft als berufsfremde Person - Gewerblichkeit der Kapitalgesellschaft Kraft Rechtsform verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz
Stichwort:Gewerblichkeit der Kapitalgesellschaft Kraft Rechtsform verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz
Leitsatz:Beteiligt sich eine sogenannte Freiberufler-Kapitalgesellschaft mitunternehmerisch an einer Freiberufler-Personengesellschaft, so erzielt die Personengesellschaft insgesamt gewerbliche Einkünfte.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 73/05




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