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Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 85/06 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:FGO, EStG
Schlagworte:Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke - Drei-Objekt-Grenze - Branchennähe der Gesellschafter - Nachhaltigkeit bei nur einem einzigen Grundstücksgeschäft - Klagebefugnis einer zivilrechtlich vollbeendeten Personengesellschaft
Stichwort:Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke
Leitsatz:Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 85/06




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