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Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 77/06 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:EStG, GewStG, AO, FGO
Schlagworte:Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Unbedingte Veräußerungsabsicht - Tatrichterliche Würdigung - Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude - Einspruch gegen Teilabhilfebescheid - Regelungszweck des § 44 FGO - Keine Bindungswirkung zwischen Gewerbesteuermessbetrag und Einkommensteuer Veröffentlichungen:
Stichwort:Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze
Leitsatz:1. Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist.

2. Zur Frage der Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude auf einem --im Anschluss an die Bebauung veräußerten-- Grundstück.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 77/06




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