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Gewerblicher Grundstückshandel

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 72/07 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Gewerblicher Grundstückshandel - Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von Schwesterpersonengesellschaften verkauften Grundstücke, Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks, Vorhandensein einer unbedingten Veräußerungsabsicht, Einheitliches Feststellungsverfahren
Stichwort:Gewerblicher Grundstückshandel
Leitsatz:1. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben.

2. Ein zeitlicher Zusammenhang von mehr als zwei Jahren zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu verkaufen. Das gilt auch dann, wenn der Veräußerer Grundstücksmakler ist oder der Baubranche angehört.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 72/07



BFH – Urteil, IV R 38/06 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Gewerblicher Grundstückshandel - Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks, Einräumung eines Vorkaufsrechts, Erzielung von Spekulationsgewinnen durch vermögensverwaltende Personengesellschaft
Stichwort:Gewerblicher Grundstückshandel
Leitsatz:Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu verkaufen. Nur wenn schon andere Umstände dafür sprechen, dass bereits beim Erwerb oder bei der Bebauung des Grundstücks eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestand, kann die Indizwirkung dieser Umstände durch die Kürze der zwischen Erwerb oder Bebauung und Verkauf liegenden Zeit verstärkt werden.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 38/06


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