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Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1442/02 vom 15.01.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, LRTV
Schlagworte:Eingruppierungsfeststellungsklage, gewerbliche Wirtschaft, Eingruppierung, Zuschnittarbeiten mit einem Cutter, Bekleidungsindustrie, Lohntarifschema, Lohngruppe VII
Stichwort:gewerbliche Wirtschaft
Leitsatz:Verrichtet ein gewerblicher Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten im Sinne des § 3 LRTV Bekleidungsindustrie, ist die von ihm überwiegend verrichtete Tätigkeit für die tarifliche Eingruppierung maßgeblich.

Mit der Zuordnung der Richtbeispiele zu den Lohngruppen bringen die Tarifvertragsparteien regelmäßig zum Ausdruck, dass eine Tätigkeit, die als Beispiel genannt wird, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale dieser Lohngruppe erfüllt.

Die Bedienung eines CNC-gesteuerten Cutters bei Zuschnittarbeiten in der Musterabteilung eines Unternehmens der Bekleidungsindustrie erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe VII LRTV Bekleidungsindustrie.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1442/02



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 29.99 vom 19.09.2000

Rechtsgebiete:GG, IHKG
Schlagworte:Flugplatz, Flugplatz-Betriebsgesellschaft, gewerbliche Wirtschaft, Industrie- und Handelskammer, Kammerzugehörige, öffentliches Interesse, Pflichtmitgliedschaft, Unterlassungsanspruch, Zwangsverband.
Stichwort:gewerbliche Wirtschaft
Leitsatz:Leitsätze:

1. Kammerzugehörige können von der Industrie- und Handelskammer verlangen, Tätigkeiten zu unterlassen, die über die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben hinausgehen (wie Urteil vom 21. Juli 1998 - BVerwG 1 C 32.97 - BVerwGE 107, 169 <175>).

2. Zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört es nicht, Anlagen und Einrichtungen, die dem (allgemeinen) öffentlichen Interesse dienen, zu begründen, zu unterhalten oder zu unterstützen.

3. Eine Industrie- und Handelskammer kann sich an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die den Betrieb eines Flugplatzes zum Gegenstand hat, beteiligen, um das Interesse der gewerblichen Wirtschaft an der Öffnung militärischer Flugplätze für die zivile Luftfahrt zur Geltung zu bringen, sofern diese Beteiligung nach den Umständen des Einzelfalls die Aufgabe der Interessenwahrnehmung gemäß § 1 Abs. 1 IHKG nicht verlässt.

Urteil des 1. Senats vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 29.99 -

I. VG München vom 09.02.1999 - Az.: VG M 16 K 98.1591 -
II. VGH München vom 17.11.1999 - Az.: VGH 22 B 99.1063 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 29.99


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