JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > gewerbliche Siedlungsabfälle
| Rechtsgebiete: | VwGO, KrW-/AbfG, GewAbfV |
| Schlagworte: | Abfall, dualer Abfallbegriff, Abfall zur Verwertung, Abfall zur Beseitigung, dynamischer Abfallbegriff, gewerbliche Siedlungsabfälle, Verwertungsweg, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Behälterbenutzungspflicht, Abfallgebühr, Abfallgebührensatzung, Anschluss- und Benutzungszwang, finanzieller Anschlusszwang, faktische Lenkungswirkung |
| Stichwort: | gewerbliche Siedlungsabfälle |
| Leitsatz: | 1. Der duale Abfallbegriff (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG), an den sowohl § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG wie auch § 7 GewAbfV anknüpfen, ist dynamisch zu verstehen. 2. Zur Vermeidung einer Behälterbenutzungspflicht, die eine kommunale Abfallsatzung für gewerbliche Siedlungsabfälle anordnet, kann ein Abfallerzeuger oder -besitzer sich nicht mit Erfolg auf die bloße Möglichkeit einer späteren Verwertung berufen. 3. Ob zu den in einer Betriebstätte angefallenen gewerblichen Siedlungsabfällen Stofffraktionen gehören, die Abfall zur Verwertung sind, entscheidet sich erst dann, wenn der Abfallerzeuger/-besitzer für diese Stoffe einen konkreten Verwertungsweg sichergestellt hat (im Anschluss an das Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 S. 41 f. Rn. 39 f.). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 BN 4.07 | |
| Rechtsgebiete: | EG-AbfRRL, GG, VwGO, KrW-/AbfG, GewAbfV |
| Schlagworte: | Normenkontrollverfahren, Antragsbefugnis, objektives Prüfungsverfahren, Teilbarkeit der Norm, Satzung, Abfallwirtschaftssatzung, gewerbliche Siedlungsabfälle, Abfälle zur Verwertung, Abfälle zur Beseitigung, Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, Behälternutzungspflicht, Überlassungspflicht, Getrennthaltung von Abfällen, Vorrang der Verwertung, gesetzeskonforme Auslegung, widerlegliche Vermutung, Regelungskompetenz, Bestimmtheitsgebot |
| Stichwort: | gewerbliche Siedlungsabfälle |
| Leitsatz: | Kann der Antragsteller nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend machen, durch eine Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in seinen Rechten betroffen zu sein, ist die gesamte Norm zulässiger Gegenstand des Normenkontrollverfahrens mit Ausnahme der Bestimmungen, die unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 139 BGB wegen ihres eigenständigen Regelungsgehalts vom Normgefüge abtrennbar sind. Die Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV trifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, es sei denn, diese weisen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen (wie Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 25.03). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 CN 6.04 | |
| Rechtsgebiete: | EG, EG-AbfRRL, GG, KrW-/AbfG, GewAbfV |
| Schlagworte: | Abfall, Abfälle zur Verwertung, Abfälle zur Beseitigung, gewerbliche Siedlungsabfälle, Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, Behälternutzungspflicht, Überlassungspflicht, Anschluss- und Benutzungszwang, Getrennthaltung von Abfällen, Vorrang der Verwertung, gesetzeskonforme Auslegung, widerlegliche Vermutung, Regelungskompetenz, Bestimmtheitsgebot |
| Stichwort: | gewerbliche Siedlungsabfälle |
| Leitsatz: | Die Abfallbehälternutzungspflicht nach § 7 Satz 4 GewAbfV trifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, es sei denn, diese weisen im Einzelfall nach, dass bei ihnen keine Abfälle zur Beseitigung anfallen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 25.03 | |
| Rechtsgebiete: | Krw-/AbfG, VwGO, GewAbfV, AGVwGO |
| Schlagworte: | Abfall, gewerblicher Siedlungsabfall, gewerbliche Siedlungsabfälle, Trennungsgebot, Verpackung, Verpackungsabfall, Verpackungsabfälle, Nassfraktion, Widerspruch, aufschiebende Wirkung, Zwangsgeldandrohung, Gebührenausfall, öffentliches Interesse, Vollzugsinteresse, Aufschubinteresse, Interessenabwägung, Abfallgemisch, Abfall zur Beseitigung, Abfall zur Verwertung, Eisenbahn, Bahn, Regionalbahn, DB Regio |
| Stichwort: | gewerbliche Siedlungsabfälle |
| Leitsatz: | Kann im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nicht geklärt werden, ob es sich bei einem Abfallgemisch, das der Abfallbesitzer durch private Dritte verwerten lässt, um überlassungspflichtigen Abfall zur Beseitigung handelt, so überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Überlassungsverfügung des Trägers der Abfallbeseitigung regelmäßig nicht allein deshalb, weil diesem bis zur Entscheidung in der Hauptsache Gebührenausfälle entstehen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10999/04.OVG | |
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