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gewerbliche Nutzung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1203/08 vom 18.05.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, GG
Schlagworte:Rundfunkgebührenbefreiung, Autoradio, Zweitgerät, gewerbliche Nutzung, betriebliche Nutzung, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Entfernungspauschale, Gleichheitssatz, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungsaufwand, Grundsatz der Typengerechtigkeit
Stichwort:gewerbliche Nutzung
Leitsatz:1. § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV bezweckt, die Gebührenfreiheit für solche Zweitgeräte auszuschließen, die einer gewinnbringenden, auf die Erlangung eines unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteils gerichteten Tätigkeit dienen. Die Neufassung der Vorschrift durch den zum 1. April 2005 in Kraft getretenen Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (GBl. 2005, 189) hat daran nichts geändert.

2. Gewerbetreibende bzw. freiberuflich Tätige, die ihr mit einem Autoradio (Zweitgerät) ausgestattetes Kraftfahrzeug betrieblich ausschließlich für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte nutzen, sind danach für dieses Zweitgerät gebührenpflichtig.

3. Die sich daraus ergebende Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden bzw. freiberuflich Tätigen, die ihr Fahrzeug nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber dafür keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1203/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.05 vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Erschlossensein, Mischgebiet, Wohnnutzung, gewerbliche Nutzung, Erreichbarkeit, Zugang, Zufahrt, Heranfahren, Herauffahren, Hindernis, Mauer, Höhenunterschied, Geländeniveau, Erschließungsvorteil, Bebaubarkeit, Gegenrüge, aktenwidrige Feststellungen, maßgeblicher Sachverhalt
Stichwort:gewerbliche Nutzung
Leitsatz:1. Ein in einem Mischgebiet gelegenes Grundstück ist - vorbehaltlich besonderer Festsetzungen im einschlägigen Bebauungsplan - erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB, wenn die für eine Wohnnutzung ausreichende Möglichkeit gegeben ist, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an das Grundstück heranzufahren und es von dort aus zu betreten.

2. Der ein Erschlossensein begründende Erschließungsvorteil verlangt nicht, dass die Erschließungsanlage dem Mischgebietsgrundstück eine Bebaubarkeit für alle nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen ermöglicht. Ein Erschließungsvorteil liegt vielmehr darin, dass auf dem Grundstück überhaupt eine der nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen genehmigt werden müsste. Unerheblich ist, welche Nutzung auf dem Grundstück tatsächlich bereits verwirklicht ist.

3. Der in der Rechtsprechung entwickelte, zur Annahme des Erschlossenseins führende Ausnahmefall, dass die übrigen Eigentümer schutzwürdig erwarten dürfen, dass ein bebauungsrechtlich nicht erschlossenes Grundstück gleichwohl in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einbezogen wird, setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten Umstände vorliegen, die diese Erwartung stützen; bloße Mutmaßungen über künftige Entwicklungen reichen dafür nicht aus.

4. Auf die sog. Gegenrüge des Revisionsbeklagten zu unzutreffenden, insbesondere aktenwidrigen Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz hat das Revisionsgericht bei der Prüfung, ob sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO), von dem im Revisionsverfahren von den Beteiligten unstreitig gestellten Sachverhalt auszugehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 4.05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10158/06.OVG vom 20.06.2006

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Vorausleistung, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, Zufahrt, Zugang, Zugänglichkeit, Erreichbarkeit, Nutzung, zugelassene Nutzung, zulässige Nutzung, Vorteil, Sondervorteil, Gewerbegrundstück, Industriegrundstück, gewerbliche Nutzung, industrielle Nutzung, Industriebetrieb, Betriebsgrundstück, Grundstück, Buchgrundstück, Erschlossensein, Erschließungswirkung, Begrenzung, Zweiterschließung, Qualität der Erschließung, bessere Qualität der Erschließung, Hinwegdenken anderer Erschließung, Verkehr, Schwerlastverkehr, gesamter Verkehr, Gesamtverkehr, Begegnungsverkehr, Lastkraftwagen, Fahrbahnbreite, Mindestbreite, Bebauungsplan, Verkehrskonzept
Stichwort:gewerbliche Nutzung
Leitsatz:Grundstücke unterliegen der Ausbaubeitragspflicht, wenn ihre rechtlich und tatsächlich bestehende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit zu der ausgebauten Straße den Erfordernissen der erlaubten Nutzung genügt.

Auch eine Zweiterschließung muss grundsätzlich den gesamten Verkehr bewältigen können, der angesichts der zulässigen Grundstücksnutzung zu erwarten ist. Etwas anderes kann gelten, wenn mehrere Straßen einen Gewerbe- bzw. Industriekomplex ersichtlich jeweils zu einem Teil erschließen oder wenn ein gemeindliches Verkehrskonzept (z.B. ein Bebauungsplan oder ein Ausbaubeschluss) unterschiedliche Verkehrsanlagen jeweils für Teile des Gesamtverkehrs vorsieht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10158/06.OVG

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 B 01.722 vom 12.10.2004

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsanspruch, verkehrsmäßige Erschließung, Bebauungsplan, Folgenbeseitigung, Straße, Feldweg, Befahrbarkeit, gewerbliche Nutzung
Stichwort:gewerbliche Nutzung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 B 01.722


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