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Gewerbeuntersagung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 215/08 vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:GewO, Nds AG VwGO
Schlagworte:Gewerbeuntersagung, Prüfung, gerichtliche, Zeitpunkt, maßgeblicher
Stichwort:Gewerbeuntersagung
Leitsatz:Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Gewerbeuntersagungsverfahren durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber hat nichts daran geändert, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung grundsätzlich derjenige der letzten Behördenentscheidung ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 215/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 144/08 vom 08.12.2008

Rechtsgebiete:GewO
Schlagworte:Gewerbeuntersagung, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Sperrwirkung, Verurteilung, strafgerichtliche
Stichwort:Gewerbeuntersagung
Leitsatz:1. Ist zum Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Gewerbe unter Anordnung des Sofortvollzuges untersagt gewesen, scheidet eine Sperrwirkung gemäß § 12 GewO aus. Ziel des § 12 GewO ist es nicht, dem Gewerbetreibenden die Fortführung eines unerlaubt betriebenen Gewerbes zu ermöglichen.

2. Ebenfalls nicht anwendbar ist § 12 GewO, wenn die Gewerbeuntersagung nicht nur mit ungeordneten Vermögensverhältnissen, sondern auch mit strafgerichtlichen Verurteilungen begründet wird, sofern diese gewerbebezogen sind und nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit den Tatsachen stehen, die Anlass für den Unzuverlässigkeitsvorwurf in wirtschaftlicher Hinsicht sind.

3. Ein Gewerbebezug strafgerichtlicher Verurteilungen ist regelmäßig bei Eigentums- und Vermögensdelikten für alle Gewerbezweige zu bejahen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 144/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 53/08 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BGB, GewO
Schlagworte:BGB-Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gewerbeuntersagung, Personengesellschaft, Rechtsfähigkeit, Unzuverlässigkeit
Stichwort:Gewerbeuntersagung
Leitsatz:Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist trotz ihrer partiellen Rechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 146, 341) nicht selbst Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung und kann deshalb nicht Adressat einer Gewerbeuntersagung sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 53/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 78/07 vom 13.09.2007

Rechtsgebiete:VwGO, GewO
Schlagworte:Gewerbeuntersagung, Straftat, Gesetzesverstoß, Vielzahl, Duldung, Unzuverlässigkeit, Verurteilung, rechtskräftige, Ordnung, öffentliche, Verbreitung, Gedankengut, rechtsextremistisches
Stichwort:Gewerbeuntersagung
Leitsatz:Ob die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit wegen Störung der öffentlichen Ordnung eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen kann (so BayVGH, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - 22 Cs 93.3158 -, GewArch 1994, 239), bleibt offen.

Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist nicht nur auf rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen abzustellen. Vielmehr können insbesondere auch Sachverhalte zu Ungunsten des Gewerbetreibenden gewürdigt werden, die einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO oder - soweit nicht § 35 Abs. 3 GewO entgegensteht - einem freisprechenden Urteil eines Strafgerichts zugrunde gelegen haben. Berücksichtigungsfähig sind weiter Sachverhalte, die Gegenstand laufender Ermittlungs- oder Strafverfahren sind. Im Übrigen kann sich die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden daraus ergeben, dass er im Rahmen seines Betriebes strafbare Handlungen anderer duldet.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 78/07


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