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Gewerbesteuerbefreiung erstreckt sich auf Besitzunternehmen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 22/02 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:EStG, GewStG, BGB
Schlagworte:Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen, Gewerbesteuerbefreiung erstreckt sich auf Besitzunternehmen
Stichwort:Gewerbesteuerbefreiung erstreckt sich auf Besitzunternehmen
Leitsatz:1. Überlassen in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten zum Gesamtgut gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen an eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter einer der Ehegatten ist, liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, wenn die Gesellschaftsbeteiligung ebenfalls zum Gesamtgut gehört.

2. Die Beteiligung an einer GmbH ist nicht dem Sondergut zuzurechnen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen zwar nur mit Genehmigung aller Gesellschafter möglich ist, die Übertragung an einen Ehegatten aber keiner Beschränkung unterliegt.

3. Die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft nach § 3 Nr. 6 GewStG erstreckt sich auch auf das Besitzunternehmen (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFHE 213, 50, BStBl II 2006, 661).
Volltext: BFH - Urteil, IV R 22/02




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