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Gewerberecht

Entscheidungen der Gerichte




HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 57/09 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:PBefG, PBZugV, AO
Stichwort:Gewerberecht
Leitsatz:1. Bei der Feststellung der Verfügbarkeit des erforderlichen Eigenkapitals für die Aufnahme und den Betrieb eines Taxenunternehmens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 PBZugV bleibt die aus dem Kauf des Taxenfahrzeugs herrührende Darlehensverbindlichkeit außer Ansatz, solange das Fahrzeug an den Darlehensgeber sicherungsübereignet und der jeweilige Zeitwert des Fahrzeugs nicht geringer ist als die Höhe der jeweils noch bestehenden Darlehensverbindlichkeit.

2. Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PBZugV erfordert es nicht, die Einhaltung der steuerrechtlichen Buchführungspflichten des Unternehmers (hier aus §§ 146, 147 AO) zu belegen.

3. Bei der Prüfung, ob ein schwerer Verstoß im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV vorliegt, steht der Genehmigungsbehörde kein Beurteilungsspielraum zu.

4. Dass auch ein alleinfahrender Ein-Wagen-Unternehmer zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten aus §§ 146, 147 AO sogenannte Schichtzettel führen müsse, ist im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 2004 (BStBl. II 2004, 599) nicht ausdrücklich entschieden.

5. Sieht die Genehmigungsbehörde trotz Vorliegens einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers wegen angenommener schwerer Verstöße gegen abgabenrechtliche Pflichten (hier: aus §§ 146, 147 AO), dürfte sie gehalten sein, insoweit eine gezielte, auf § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO gestützte Anfrage an das Finanzamt zu richten.

6. Es spricht wenig dafür, dass allein Verstöße gegen die Ordnungsvorschriften der §§ 146, 147 AO es rechtfertigen, wegen schwerer Verstöße gegen die abgabenrechtlichen Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. d) PBZugV an der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers zu zweifeln. Insoweit dürften sich die Maßstäbe übertragen lassen, die für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten gelten.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 3 Bs 57/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 6/07 vom 18.06.2009

Rechtsgebiete:HPG, Nds SOG
Schlagworte:Heilkunde, Heilmaßnahme, Heilpraktiker, Profiler, Synergetik, Therapie, Wunderheiler
Stichwort:Gewerberecht
Leitsatz:Synergetik-Therapeuten bzw. - profiler üben (unerlaubt) Heilkunde i. S. d. § 1 Heilpraktikergesetzes aus.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 6/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 9/07 vom 18.06.2009

Rechtsgebiete:HPG, Nds SOG
Schlagworte:Heilkunde, Heilmaßnahme, Heilpraktiker, Profiler, Synergetik, Therapie, Wunderheiler
Stichwort:Gewerberecht
Leitsatz:Synergetik-Therapeuten bzw. -profiler üben (unerlaubt) Heilkunde i. S. d. § 1 Heilpraktikergesetzes aus.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 9/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 734/09 vom 18.05.2009

Rechtsgebiete:HeimG, LHeimG
Schlagworte:Zuverlässigkeit, Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Untersagung
Stichwort:Gewerberecht
Leitsatz:1. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Trägers eines Heims nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Heimgesetzes für Baden-Württemberg (Landesheimgesetz - LHeimG) vom 10.06.2008 (GBl. S. 169), das am 01.07.2008 in Kraft getreten ist und die Anwendung des Heimgesetzes des Bundes ausschließt (§ 28 LHeimG), ist - wie bisher zum Heimgesetz des Bundes - ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 24.05.2006 - 6 S 2074/05 -).

2. Die Zuverlässigkeit zum Betrieb eines Heims nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 LHeimG umfasst die persönliche und die wirtschaftliche Zuverlässigkeit. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Trägers des Heims ist auch nach dem Landesheimgesetz Voraussetzung für den Betrieb eines Heims. Der Gesetzgeber hat lediglich mangels Regelungsbedürfnisses davon abgesehen, im Wortlaut des § 11 Abs. 2 Nr. 1 LHeimG ausdrücklich festzulegen, dass es der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum Betrieb eines Heims bedarf.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 734/09


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