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Gewerberecht

Entscheidungen der Gerichte

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 3 Bs 57/09 vom 24.06.2009

1. Bei der Feststellung der Verfügbarkeit des erforderlichen Eigenkapitals für die Aufnahme und den Betrieb eines Taxenunternehmens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 PBZugV bleibt die aus dem Kauf des Taxenfahrzeugs herrührende Darlehensverbindlichkeit außer Ansatz, solange das Fahrzeug an den Darlehensgeber sicherungsübereignet und der jeweilige Zeitwert des Fahrzeugs nicht geringer ist als die Höhe der jeweils noch bestehenden Darlehensverbindlichkeit.

2. Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PBZugV erfordert es nicht, die Einhaltung der steuerrechtlichen Buchführungspflichten des Unternehmers (hier aus §§ 146, 147 AO) zu belegen.

3. Bei der Prüfung, ob ein schwerer Verstoß im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 PBZugV vorliegt, steht der Genehmigungsbehörde kein Beurteilungsspielraum zu.

4. Dass auch ein alleinfahrender Ein-Wagen-Unternehmer zur Erfüllung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten aus §§ 146, 147 AO sogenannte Schichtzettel führen müsse, ist im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 2004 (BStBl. II 2004, 599) nicht ausdrücklich entschieden.

5. Sieht die Genehmigungsbehörde trotz Vorliegens einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers wegen angenommener schwerer Verstöße gegen abgabenrechtliche Pflichten (hier: aus §§ 146, 147 AO), dürfte sie gehalten sein, insoweit eine gezielte, auf § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO gestützte Anfrage an das Finanzamt zu richten.

6. Es spricht wenig dafür, dass allein Verstöße gegen die Ordnungsvorschriften der §§ 146, 147 AO es rechtfertigen, wegen schwerer Verstöße gegen die abgabenrechtlichen Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. d) PBZugV an der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers zu zweifeln. Insoweit dürften sich die Maßstäbe übertragen lassen, die für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten gelten.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 6/07 vom 18.06.2009

Synergetik-Therapeuten bzw. - profiler üben (unerlaubt) Heilkunde i. S. d. § 1 Heilpraktikergesetzes aus.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 9/07 vom 18.06.2009

Synergetik-Therapeuten bzw. -profiler üben (unerlaubt) Heilkunde i. S. d. § 1 Heilpraktikergesetzes aus.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 6 S 734/09 vom 18.05.2009

1. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Trägers eines Heims nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Heimgesetzes für Baden-Württemberg (Landesheimgesetz - LHeimG) vom 10.06.2008 (GBl. S. 169), das am 01.07.2008 in Kraft getreten ist und die Anwendung des Heimgesetzes des Bundes ausschließt (§ 28 LHeimG), ist - wie bisher zum Heimgesetz des Bundes - ein strenger Maßstab anzulegen, der wegen der erhöhten Schutzbedürftigkeit der in den Heimen betreuten Menschen weiter reicht als sonst im Gewerberecht üblich (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 24.05.2006 - 6 S 2074/05 -).

2. Die Zuverlässigkeit zum Betrieb eines Heims nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 LHeimG umfasst die persönliche und die wirtschaftliche Zuverlässigkeit. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Trägers des Heims ist auch nach dem Landesheimgesetz Voraussetzung für den Betrieb eines Heims. Der Gesetzgeber hat lediglich mangels Regelungsbedürfnisses davon abgesehen, im Wortlaut des § 11 Abs. 2 Nr. 1 LHeimG ausdrücklich festzulegen, dass es der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum Betrieb eines Heims bedarf.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C2.09 vom 22.04.2009

1. Das Kreditgeschäft ist auch ohne gleichzeitiges Betreiben des Einlagengeschäfts ein Bankgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG.

2. Das Betreiben eines Bankgeschäfts i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG umfasst nicht nur rechtsgeschäftliches Handeln, sondern alle wesentlichen zum Vertragsschluss hinführenden Schritte.

3. Im Inland wird ein Bankgeschäft i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG auch betrieben, wenn ein Kreditinstitut bankgeschäftliche Leistungen dort ohne eigene physische Präsenz im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs erbringt.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 2.09 vom 23.03.2009

Wer in einem Bordell eine Gaststätte betreibt und dort die Anbahnung von Kontakten zwischen Prostituierten und Kunden ermöglicht, leistet dadurch nicht stets im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG der Unsittlichkeit Vorschub.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11324/08.OVG vom 19.03.2009

An Tankstellen darf während der allgemeinen Ladenschlusszeiten Reisebedarf ausschließlich an Reisende verkauft werden, die mit einem Kraftfahrzeug zur Tankstelle gelangen (Kraftfahrer/innen sowie deren Mitfahrer/innen).

Zum Reisebedarf gehören auch alkoholische Getränke in kleineren Mengen, also in Mengen, die typischerweise zum Verbrauch des Reisenden oder eines Begleiters auf der Reise bestimmt sein können oder als Reisemitbringsel geeignet sind.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2256/07 vom 15.12.2008

1. Art. 297 EGStGB ist weiterhin eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Sperrgebietsverordnung.

2. Bei der Prüfung, ob ein Gebiet sich als Toleranzzone eignet, kann der Verordnungsgeber im Einzelfall verpflichtet sein, baurechtliche Maßnahmen zu berücksichtigen, mit denen einer Gefährdung der Schutzgüter des Art. 279 Abs. 1 EGStGB begegnet werden kann.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 B 355/08 vom 11.12.2008

Die Unzuverlässigkeit des Inhabers einer Waffenhandelserlaubnis lässt sich nur dann aus der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Ehegatten herleiten, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass der unzuverlässige Ehegatte auf die Führung des Waffenhandels Einfluss nehmen wird. Es erscheint rechtlich bedenklich, eine solche Tatsache darin zu sehen, dass der Ehegatte in der Vergangenheit Einfluss auf die Waffenhandelsgeschäfte genommen hat, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Umstände, die seine Unzuverlässigkeit begründen, dem Ehepartner (Inhaber der Erlaubnis) bekannt waren.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 LA 661/07 vom 17.10.2008

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 NVwKostG sind die Gebühren nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes oder dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung zu bemessen. Damit hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sich die sachliche Rechtfertigung der Gebührenhöhe nach Maßgabe der Bestimmungen der Gebührenordnung aus dem Zweck der Kostendeckung oder dem Zweck des Vorteilsausgleichs ergeben kann. Dass § 3 Abs. 2 Satz 1 NVwKostG ein Kostenüberschreitungsverbot für den jeweiligen Verwaltungszweig normiert, ändert daran nichts.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10388/08.OVG vom 15.10.2008

1. Ein die Abweichung von Zielen der Raumordnung zulassender Bescheid der obersten Landesplanungsbehörde ist nicht nur gegenüber der Belegenheitsgemeinde des Vorhabens, sondern auch gegenüber anderen Kommunen ein Verwaltungsakt.

2. Das Beeinträchtigungsverbot nach Kap. 3.4.1.3 Abs. 8 des Landesentwicklungsprogramms (LEP) III stellt ein verbindliches Ziel der Raumordnung nach § 3 Nr. 2 ROG dar.

3. Im Einzelfall können auch Feststellungen in einem Bescheid der zuständigen Raumordnungsbehörde zum Nichterfordernis einer Zielabweichung nach § 8 Abs. 3 LPlG einen Verwaltungsakt begründen (hier bejaht).

4. Einer Nachbarkommune fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für das Vorgehen gegen einen ihr ungünstigen Zielabweichungsbescheid, da dieser im Falle seiner Bestandskraft Tatbestandswirkung entfaltet und eine inzidente Überprüfung in einem späteren Normenkontrollverfahren folglich ausgeschlossen wäre.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10338/08.OVG vom 18.08.2008

Solange die Zahl der Lotto-Annahmestellen nicht in einer dem Glücksspielstaatsvertrag genügenden Weise begrenzt wird und nicht sichergestellt ist, dass die Werbung für die monopolisierten öffentlichen Glücksspiele in Rheinland-Pfalz diesem Staatsvertrag entspricht, geht das Interesse privater Wettvermittler, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Einstellung dieser Wettvermittlung vor.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 MC 71/08 vom 08.07.2008

1) Die am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Regelungen des GlüStV und des NGlüSpG dürften bei isolierter Betrachtung nur des Sportwetten- und Lotteriemarktes den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) (noch) gerecht werden.

2) Nach vorläufiger Einschätzung ist aber der Glücksspielmarkt in seiner Gesamtheit zu betrachten.

Ob die demnach auch in den Blick zu nehmende Regelung der gewerblichen Geldspielautomaten (§ 33 c ff GewO) mit dem Ziel der Bekämpfung der Wettleidenschaft in Übereinklang steht, kann erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Die aufgrund der mithin offenen Erfolgsaussichten vorzunehmende Interessenabwägung geht zu Lasten der privaten Veranstalter aus.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 4 B 606/08 vom 10.06.2008

Poker ist kein Glückspiel i. S. d. §§ 284 Abs. 1 StGB, 3 Abs. 1 Satz 1 GlüstV, wenn die Spielteilnehmer keinen Spieleinsatz leisten, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen erwächst.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 2.08 vom 11.03.2008

Ein Berufsbetreuer im Sinne des § 1897 Abs. 6 BGB übt keinen Freien Beruf, sondern ein Gewerbe aus und muss dessen Aufnahme gemäß § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde anzeigen.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1610/07 vom 10.03.2008

1. Das Einfügen großflächiger Glaselemente in vorhandene Alukonstruktionen an Gebäuden ist eine bauliche Leistung im Sinne der Geltungsbereichsbestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge.

2. Zur Frage, ob ein derartiger Betrieb als ein solcher des Glaserhandwerks vom Geltungsbereich der Bautarifverträge ausgenommen ist

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 393/06 vom 16.01.2008

Zur Rechtmäßigkeit einer Sondernutzungsgebühr für Veranstaltungen einer Organisation, die für sich die Eigenschaft einer Religionsgemeinschaft in Anspruch nimmt ("Church of Scientology").

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 MB 22/07 vom 03.12.2007

1. Die dem Steuerpflichtigen in einer Spielgerätesteuersatzung eingeräumte Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Bemessungsgrundlagen muss, um dem steuerrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen, eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerpflichtigen so weit wie möglich sicherstellen.

2. Die Wahlmöglichkeit zwischen einem umsatzbezogenen Maßstab und dem Stückzahlmaßstab bei der Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeite lässt sich nicht mit Gründen der Verwaltungspraktikabilität oder mit wirtschaftlichen Erwägungen des Steuerpflichtigen rechtfertigen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LC 229/06 vom 29.08.2007

1. Berufsbetreuer sind verpflichtet, ihre Tätigkeit nach § 14 GewO anzuzeigen.

2. Ein Berufsbetreuer übt keinen Freien Beruf aus.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LC 125/06 vom 29.08.2007

1. Berufsbetreuer sind verpflichtet, ihre Tätigkeit nach § 14 GewO anzuzeigen.

2. Ein Berufsbetreuer übt keinen Freien Beruf aus.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 39.06 vom 25.07.2007

Die Polizei darf gegen Personen, bei denen die konkrete Gefahr besteht, dass sie sich während einer bevorstehenden Versammlung im Ausland gewalttätig verhalten werden, eine Meldeauflage verhängen, um sie an der Ausreise aus dem Bundesgebiet und damit an der Begehung von Straftaten zu hindern.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 1 B 14.05 vom 26.06.2007

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Handwerksmeister als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter besonderer Berücksichtigung von § 7 Abs. 4 Satz 2 HandwO a.F. als Gewerbetreibender anzusehen und rechtmäßiger Adressat einer gewerberechtlichen Untersagungsverfügung ist.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10118/07.OVG vom 02.05.2007

Auch nach Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 in den verbundenen Rechtssachen C- 338/04, C-359/04 und C-360/04 - Placanica u.a. - überwiegt nach Auffassung des Senats das öffentliche Interesse an der Begrenzung der Wettleidenschaft durch Aufrechterhaltung des Sportwettmonopols das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen (im Anschluss an OVG RP, 6 B 10895/06, AS 33, 351 = NJW 2006, 1426, ESOVGRP).

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 4 B 2757/06 vom 03.04.2007

1. Spielgeräte, die aufgrund ihrer technischen Ausstattung die Möglichkeit eines Gewinns bieten könnten, nach ihren aktuellen Spielabläufen tatsächlich aber nicht bieten, sind keine Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.

2. Solche Geräte müssen weder der Bauart nach zugelassen sein noch sonst der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Prüfung vorgestellt werden.

3. Zur rechtlichen Bewertung von sog. Highscore-Listen.

BFH – Urteil, II R 2/05 vom 26.02.2007

Die mit Wirkung ab 1. Juli 2000 in Berlin erfolgte Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 600 DM ist verfassungsgemäß, sofern der Stückzahlmaßstab weiterhin beibehalten werden durfte. Das ist der Fall, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen derartigen Geräte im Regelfall nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder nach unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten abweichen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 267/06 vom 09.02.2007

1. Es ist grundsätzlich sachgerecht, dem Unternehmer, dem die endgültige Linienverkehrsgenehmigung erteilt worden ist, auch die einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG bis zur Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung zu erteilen.

2. Die Entscheidung, dem in einem Genehmigungswettbewerb erfolgreichen Bewerber auch die einstweilige Erlaubnis zu erteilen, ist aber dann ermessensfehlerhaft, wenn die im Genehmigungsverfahren getroffene Auswahlentscheidung an offensichtlichen Fehlern leidet.

3. Bei konkurrierenden Genehmigungsanträgen hat die zuständige Genehmigungsbehörde eine in ihrem Ermessen stehende Auswahlentscheidung zu treffen, wobei in erster Linie darauf abzustellen ist, wer die bessere Verkehrsbedienung bietet. Hierbei kommt der Genehmigungsbehörde ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

4. Ein Bewertungsschema zur Ermittlung des die beste Verkehrsbedienung bietenden Angebots, das zwei von dreizehn Kriterien durch eine hier unbeschränkt erreichbare Zahl an Pluspunkten ein derart hohes Gewicht gibt, dass sämtliche anderen Kriterien jegliche Relevanz verlieren und damit sachlich gänzlich entwertet werden, liegt außerhalb des der Genehmigungsbehörde zustehenden Entscheidungsspielraum.

5. Eine völlige Gleichbewertung von Linienverkehrsangeboten und Anrufbusangebote ist jedenfalls dann nicht sachgerecht, wenn dies im Zusammenhang mit einer unbeschränkt erreichbaren Zahl an Pluspunkten dazu führt, dass ein ausgedehntes Anrufbusangebot unabhängig von seiner Bedarfsgerechtigkeit so hohes Gewicht erhält, dass es für sich genommen über den Ausgang des Wettbewerbs entscheidet und alle anderen Bewerber von vornherein chancenlos macht.

6. Dass der Aufgabenträger die verkehrlichen und räumlichen Beziehungen in seinem Zuständigkeitsbereich neu geordnet hat und deswegen keine Genehmigungen mehr für einzelne Linien, sondern nur noch für Linienbündel vergeben werden, schließt einen Besitzstandsschutz eines im fraglichen Verkehrsgebiet zuvor tätigen Unternehmers nach § 13 Abs. 3 PBefG nicht von vornherein aus. Besitzstandschutz ist etwa anzunehmen, wenn ein Unternehmer sämtliche Linien innehatte, die von dem zu vergebenden Linienbündel erfasst werden, und mit der Lindenbündelung nicht die Bewältigung wesentlich anderer, bislang im Bediengebiet nicht bestehender Verkehrsaufgaben verbunden ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 2 TG 2911/06 vom 05.01.2007

Die private Vermittlung von Sportwetten durch nicht vom Lande Hessen zugelassene Annahmestellen kann weiterhin ordnungsrechtlich unterbunden werden (Fortführung der Rechtsprechung des 11. Senats, der Beschlüsse vom 25. Juli 2006 - 11 TG 1465/06 - und vom 14. September 2006 - 11 TG 1653/06 -).

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 9/06 vom 06.12.2006

Auf einen in Österreich ansässigen Diensteanbieter, der ausschließlich Teilnahmen an Glücksspielen des Deutschen Toto-Lotto-Blocks vermittelt, über eine deutsche Homepage an deutsche Verbraucher herantritt und den Zahlungsverkehr mit den Kunden ausschließlich in Deutschland abwickelt, findet § 14 Abs.2 Nr.3 des Lotteriestaatsvertrages Anwendung, d.h. er muss 2/3 der vereinnahmten Beträge an die Lotteriegesellschaft weiterleiten und auch die Höhe des weitergeleiteten Betrages angeben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 33.05 vom 19.10.2006

1. Die unterschiedliche Regelung der Genehmigung eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen in § 8 Abs. 4, §§ 13, 13a PBefG stellt eine rechtssichere Teilbereichsausnahme von der VO (EWG) Nr. 1191/69 dar.

2. Das Genehmigungsverfahren für einen eigenwirtschaftlichen Linienverkehr nach § 13 i.V.m. § 8 Abs. 4 PBefG umfasst nicht die Prüfung, ob die Finanzierung der Verkehrsleistung teilweise durch eine gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beihilfe erfolgen soll.

3. Hat der Inhaber der Linienverkehrsgenehmigung über Jahre die Betriebsführung mit behördlicher Genehmigung einem anderen übertragen, so kann ihm jedenfalls bei einer Auswahlentscheidung zwischen ihm und dem Betriebsführer nicht das Altunternehmerprivileg des § 13 Abs. 3 PBefG zugebilligt werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10895/06.OVG vom 28.09.2006

Das öffentliche Interesse, dem Gesetzgeber die an der Bekämpfung der Spielsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtete Umgestaltung des Sportwettmonopols während der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2006, 1261) dafür gesetzten Frist zu ermöglichen, überwiegt das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen.

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