JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gewerbegebiet
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen, Abwägung, Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel, fehlende Festlegung der "Flächenbasis" und des Berechnungsverfahrens, Gliederung eines Gewerbegebiets nach Nutzungsarten, Bestimmtheit (verneint), Regelung des zulässigen Nutzungsmaßes durch Festsetzung einer GRZ, einer GFZ und einer BMZ sowie der zulässigen Zahl der Vollgeschosse und der zulässigen Anlagenhöhe, Unzureichende Abstimmung der einzelnen Maßfaktoren aufeinander, Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans |
| Stichwort: | Gewerbegebiet |
| Leitsatz: | Festsetzungen eines Bebauungsplans müssen nicht nahtlos ineinandergreifen; sie müssen aber so aufeinander abgestimmt sein, dass das, was eine Festsetzung zulässt, nicht nach einer anderen zu einem wesentlichen Teil unzulässig ist. Nicht ausreichend aufeinander abgestimmte Festsetzungen sind nicht erforderlich (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB), weil sie ihren Zweck nicht erfüllen können. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 07.2977 | |
| Rechtsgebiete: | AO, BGB |
| Stichwort: | Gewerbegebiet |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BFH - Beschluss, IV B 24/09 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Stichwort: | Gewerbegebiet |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 5 W 23/08 | |
| Rechtsgebiete: | EStG 1997 |
| Schlagworte: | Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern |
| Stichwort: | Gewerbegebiet |
| Leitsatz: | 1. Nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauert, ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern eine Teilwertabschreibung (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680). 2. Die verbleibende Nutzungsdauer ist bei Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG 1997, bei anderen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach den amtlichen AfA-Tabellen zu bestimmen (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 25. Februar 2000, BStBl I 2000, 372 Tz. 6). Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu veräußern. |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 74/08 | |
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