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Gewerbefreiheit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 B 34/09 vom 27.04.2009

Rechtsgebiete:OBG NRW, RettG NRW, GewO, VwGO, GG
Stichwort:Gewerbefreiheit
Leitsatz:Rechtsgrundlage für eine ordnungsbehördliche Verfügung, die Notfallrettung und den Krankentransport nach dem Rettungsgesetz NRW einzustellen, ist § 14 Abs. 1 OBG NRW. § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO findet insoweit keine Anwendung.

Im Rahmen der Prüfung von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO hat das VG die einschlägige Rechtsgrundlage auch dann zu berücksichtigen, wenn sie von der erlassenden Behörde zur Begründung des Verwaltungsakts nicht angeführt worden ist. Die Heranziehung einer anderen als der im angefochtenen Bescheid genannten Rechtsgrundlage ist dem Gericht nur dann verwehrt, wenn dies den angefochtenen Verwaltungsakt in seinem Wesen verändern würde.

Nach den §§ 18 Satz 1, 19 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 RettG NRW kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, ob die Unzuverlässigkeit des Unternehmers oder Geschäftsführers mit letzter Gewissheit bewiesen ist. Die Genehmigung nach § 18 Satz 1 RettG NRW ist vielmehr schon dann zu versagen, wenn die Zuverlässigkeit nicht positiv festgestellt werden kann, weil hinreichende Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmers oder Geschäftsführers bestehen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 B 34/09



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 4 L 146/05 vom 29.10.2008

Rechtsgebiete:LSA-GO
Schlagworte:Betätigung, wirtschaftliche, Drittschutz, Fitness-Studio, Gemeinde, Gemeindewirtschaft, Individualinteressen, Konkurrenten, private, Privatwirtschaft, Schutzzweck, Subsidiaritätsklausel, verschärfte, Wettbewerb, Wortlaut
Stichwort:Gewerbefreiheit
Leitsatz:Die sog. verschärfte Subsidiaritätsklausel (§ 116 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO LSA) dient ihrem Wortlaut und ihrem erkennbaren Schutzzweck nach neben dem öffentlichen, allgemeinen Interesse (an einer wirtschaftlichen Haushaltsführung der Kommunen ohne überhöhte Risiken durch unternehmerische Experimente) nicht auch dem Schutz von Individualinteressen privater Wettbewerber.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 146/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, VGH B 9/08 vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:LV
Stichwort:Gewerbefreiheit
Leitsatz:1. Der mit dem Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens stellt einen legitimen Zweck dar, der Eingriffe in Grundrechte rechtfertigt.

2. Im Rahmen des von ihm gewählten Schutzkonzepts muss der Landesgesetzgeber auch besondere Belange der Gaststättenbetreiber beachten und mit denen des Gesundheitsschutzes zu einem verhältnismäßigen und folgerichtigen Ausgleich bringen.

Dabei stärkt neben der durch Art. 58 LV garantierten Berufsfreiheit die in Art. 52 Abs. 1 LV hervorgehobene Gewährleistung der wirtschaftlichen Freiheit die Belange derjenigen, die ihre Existenz eigenverantwortlich und ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfe sichern.

3. Gestattet der Landesgesetzgeber als Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen, kommt für die getränkegeprägte Kleingastronomie in Ein-Raum-Gaststätten, der die Einrichtung abgetrennter Raucherbereiche nicht möglich ist, nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht.

4. Zum Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers bei einer verfassungsgemäßen Neuregelung des Nichtraucherschutzes in Rheinland-Pfalz.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH B 9/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, VGH B 6/08 vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:LV
Stichwort:Gewerbefreiheit
Leitsatz:1. Der mit dem Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz beabsichtigte Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens stellt einen legitimen Zweck dar, der Eingriffe in Grundrechte rechtfertigt.

2. Im Rahmen des von ihm gewählten Schutzkonzepts muss der Landesgesetzgeber auch besondere Belange der Gaststättenbetreiber beachten und mit denen des Gesundheitsschutzes zu einem verhältnismäßigen und folgerichtigen Ausgleich bringen.

Dabei stärkt neben der durch Art. 58 LV garantierten Berufsfreiheit die in Art. 52 Abs. 1 LV hervorgehobene Gewährleistung der wirtschaftlichen Freiheit die Belange derjenigen, die ihre Existenz eigenverantwortlich und ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfe sichern.

3. Gestattet der Landesgesetzgeber als Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen, kommt für die getränkegeprägte Kleingastronomie in Ein-Raum-Gaststätten, der die Einrichtung abgetrennter Raucherbereiche nicht möglich ist, nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht.

4. Zum Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers bei einer verfassungsgemäßen Neuregelung des Nichtraucherschutzes in Rheinland-Pfalz.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH B 6/08


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