1. Zur Frage, ob eine von einer GmbH betriebene Heilpraktikerschule, die auch Heilpraktiker als Lehrkräfte einsetzt, als Gewerbebetrieb im Sinne der GewO anzusehen ist.
2. Der Betrieb einer Heilpraktikerschule zählt in Baden-Württemberg nicht zum Unterrichtswesen i.S. von § 6 GewO.