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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 39.06 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:BerlASOG, GG, PassG, PersAuswG, EMRK, EG
Schlagworte:Meldeauflage, Gewalttaten, Verhütung von Straftaten, Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Passbeschränkung, Personalausweisbeschränkung, Ausreise, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Unionsbürgerfreizügigkeit, allgemeine Handlungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit
Stichwort:Gewalttaten
Leitsatz:Die Polizei darf gegen Personen, bei denen die konkrete Gefahr besteht, dass sie sich während einer bevorstehenden Versammlung im Ausland gewalttätig verhalten werden, eine Meldeauflage verhängen, um sie an der Ausreise aus dem Bundesgebiet und damit an der Begehung von Straftaten zu hindern.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 39.06




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