JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gewaltopferentschädigung
| Rechtsgebiete: | OEG, BVG, SGB I, SGB X, SGG, BGB, SGB VIII |
| Schlagworte: | Gewaltopferentschädigung - sozialrechtlich handlungsunfähiges Kind - sexueller Missbrauch durch die Eltern - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Leistungsbeginn - verlängerte Jahresfrist -Verschulden - Zurechnung - gesetzlicher Vertreter - Jugendamt |
| Stichwort: | Gewaltopferentschädigung |
| Leitsatz: | Ein sozialrechtlich handlungsunfähiges Kind, das von seinen Eltern sexuell missbraucht worden ist, muss sich ein Verschulden des Jugendamts als gesetzlicher Vertreter erst dann zurechnen lassen, wenn diesem im Rahmen der Personensorge auch das Recht übertragen worden ist, Beschädigtenversorgung nach dem OEG zu beantragen. Die sich aus § 97 S 1 SGB VIII ergebende Antragsbefugnis des Jugendamts ist insoweit unerheblich. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a VG 1/07 R | |
| Rechtsgebiete: | OEG, StGB, BGB |
| Schlagworte: | Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher rechtswidriger tätlicher Angriff - Kind - natürlicher Vorsatz |
| Stichwort: | Gewaltopferentschädigung |
| Leitsatz: | 1. Täter eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs können -ohne feste Altersgrenze - auch Kinder sein. 2. Mit natürlichem Vorsatz vermag auch zu handeln, wer weder seine Tat moralisch bewerten noch seine Impulse kontrollieren kann. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a VG 3/06 R | |
| Rechtsgebiete: | OEG, SGB I, BVG |
| Schlagworte: | Gewaltopferentschädigung - Beschädigten-Grundrente - sonstige Ausländer nach § 1 Abs 5 OEG - rechtmäßiger Aufenthalt - humanitäre Gründe - maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen |
| Stichwort: | Gewaltopferentschädigung |
| Leitsatz: | Ein Ausländer, der die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 OEG erfüllt, hat bei entsprechender Minderung der Erwerbsfähigkeit (§ 31 BVG) Anspruch auf Beschädigten-Grundrente, sobald eine der besonderen Leistungsvoraussetzungen nach § 1 Abs 4 bis 6 OEG gegeben ist. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a VG 3/05 R | |
| Rechtsgebiete: | OEG |
| Schlagworte: | Gewaltopferentschädigung - schwere Körperverletzung - Erblindung - gefängniseigentümliche Gefahr - Strafvollzug - typische Gefahr der Inhaftierung - wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Unbilligkeit - Unbilligkeitsgeneralklausel - Vorgeschichte - Mitverursachung - sonstige Umstände - Fallgruppen - rechtsfeindliche Betätigung - Resozialisierungsgrundsatz |
| Stichwort: | Gewaltopferentschädigung |
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf Gewaltopferentschädigung ist nicht bereits dann wegen Unbilligkeit iS des § 2 Abs 1 OEG ausgeschlossen, wenn sich in dem tätlichen Angriff eines Häftlings gegen einen anderen eine "gefängniseigentümliche Gefahr des Strafvollzuges" verwirklicht hat (Aufgabe von BSGE 88, 103 = SozR 3-3800 § 1 Nr 19). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9a VG 2/05 R | |
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