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Gewaltenteilung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10362/08.OVG vom 01.10.2008

Rechtsgebiete:BauGB, LBauO, LBauO 1974, GG, LV, GemO
Schlagworte:Abwägung, Abwägungsgebot, Adressatenkreis, Auftragsangelegenheit, Autonomie, Bauordnungsrecht, Bebauungsplan, Beseitigungsverfügung, Bestandsgarantie, Bestimmtheitsgebot, Blendwirkung, Dach, Dacheindeckung, Dachflächenfenster, Dachgestaltung, bunte Dachlandschaft, einheitliche Dachlandschaft, Dachpfannen, engobierte Dachpfannen, Dachziegel, glänzende Dachziegel, Demokratieprinzip, Einfamilienhaus, städtebauliche Einheit, Ermächtigungsadressat, Ermächtigungsgrundlage, Ermessen, Ermessensbetätigung, Etikettenschwindel, Exekutive, Falschbezeichnung, Farbgebung, Farbvorschrift, bauordnungsrechtliche Festsetzung, Fotovoltaikanlagen, Fremdenverkehr, Gemeinderat, Gesamtkonzeption, Gesetzesvollzug, gebietsspezifische Gestaltungsabsicht, Gestaltungsabsicht, Gestaltungsinteressen, Gestaltungskonzept, Gestaltungsplanung, Gestaltungsrecht, Gestaltungsregelung, Gestaltungssatzung, Gestaltungsvorschrift, Gewaltenteilungsgrundsatz, Gewaltenteilung, Gewerbebetrieb, Kommune, Landesexekutive, demokratische Legitimität, Legitimität, Materialbeschreibung, glasierte Materialien, nichtglänzende Materialien, glänzende Materialien, Moselgemeinde, Neubaugebiet, Normsetzungsbefugnis, Organ, Ortsbaurecht, historisches Ortsbild, Ortsbild, Ortsgemeinde, Ortsrandbereich, Planunterlagen, Planungshoheit, Rechtsgrundlage, Rechtsstaatsgebot, allgemeines Rechtsstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Rechtsverordnung, Satzungen, Satzungsgeber, Schiefer, Selbstverwaltungsangelegenheit, Selbstverwaltungskörperschaft, kommunale Selbstverwaltung, Teilunwirksamkeit, Textfestsetzungen, Unwirksamkeit, Verfassung, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Werbeanlage, Wirkungsbereich, kommunaler Wirkungskreis, staatlicher Wirkungskreis, übertragener Wirkungskreis, Zitiergebot
Stichwort:Gewaltenteilung
Leitsatz:1. Für Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 LBauO gilt das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht. Aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip folgen bei solchen Satzungen jedenfalls keine Zitierpflichten dahingehend, dass die Ermächtigungsnorm in der Satzung über die Nennung des Paragrafen hinaus nach Absatz, Satz und Nummer genau bezeichnet werden muss.

2. Das Gestaltungsrecht der Gemeinden gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO ist nach wie vor dem übertragenen Bereich des Bauordnungsrechts zuzuordnen; dennoch sind die örtlichen Gestaltungsvorschriften auch dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen, so dass die Satzungsermächtigung die Verleihung echter Autonomie im Rahmen der gesetzlichen Übertragung bewirkt.

3. Zu dem Erfordernis eines hinreichend erkennbaren und gebietsspezifischen Gestaltungskonzepts bei Satzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO.

4. Allgemeine Bezeichnungen von Farbtönen und Materialanforderungen können wie unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, so dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist. Einer physikalisch eindeutigen Farb- oder Materialbestimmung bedarf es daher nicht.

5. Das Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, ist ein vom Gesetz anerkanntes Ziel. Dennoch müssen Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10362/08.OVG



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 L 6.06 vom 06.07.2006

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, BbgWG 2004, BbgNatschG, GG
Schlagworte:Vollstreckungsantrag aus Prozessvergleich, vergleichsweise Regelung ermessensbindender wasserrechtlicher Gestattungsvoraussetzungen zwischen Behörde und Naturschutzverband, Wahl der Vertragsform, Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung
Stichwort:Gewaltenteilung
Leitsatz:Durch einen Prozessvergleich mit einem Dritten kann keine Selbstbindung der Verwaltung für eine Vielzahl von Fällen erfolgen. Die Verwaltung ist an die zwingenden Normen der öffentlich-rechtlichen Rechtsordnung gebunden und darf hiervon nicht durch die Wahl der Vertragsform abweichen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 L 6.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 9.04 vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO, AuslG, BayVwVfG, ARB 1/80
Schlagworte:Assoziationsrecht, ordnungsgemäße Beschäftigung, Bestandskraft, eheliche Lebensgemeinschaft, Gewaltenteilung, Scheinehe, arglistige Täuschung, Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit
Stichwort:Gewaltenteilung
Leitsatz:Hat ein türkischer Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis durch Täuschung erlangt, so begründet dies keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80. Dabei ist unerheblich, ob der Täuschende wegen seines Verhaltens bestraft worden ist und ob eine ihm erteilte Aufenthaltserlaubnis zurückgenommen worden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 9.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 CN 2.00 vom 31.01.2001

Rechtsgebiete:GG, BBauG, BNatSchG, BayNatSchG
Schlagworte:Abwägungsgebot, Anpassungspflicht, Ausgleichsregelungen, Bebauungsplan, behördliche Normenverwerfungskompetenz, Eigentumsbeschränkung, Enteignung, Flächennutzungsplan, Gewaltenteilung, Naturschutzgebiet, nichtiger Bebauungsplan, Normenklarheit, Normenkontrolle, Planungshoheit, Rechtssicherheit, Rechtsstaatsgebot, Rechtsverordnung, salvatorische Entschädigngsklausel, Schutzgebietsabgrenzung, Verhältnismäßigkeitsausgleich.
Stichwort:Gewaltenteilung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Art. 14 Abs. 1 GG gebietet keine gesetzlichen Vorkehrungen dafür, dass naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnungen nur unter gleichzeitiger Festsetzung erforderlicher kompensatorischer Maßnahmen für die betroffenen Grundstücke erlassen werden.

2. Die höhere Naturschutzbehörde kann bei der Festsetzung eines Naturschutzgebietes von der Nichtigkeit eines Bebauungsplans jedenfalls dann ausgehen, wenn die Gemeinde Hinweisen der für das Bauwesen zuständigen Behörden auf rechtserhebliche Mängel des Babauungsplans nicht Rechnung getragen hat und die Nichtigkeit des Bebauungsplans in einem Verwaltungsrechtsstreit des Alleineigentümers des Plangebietes von einem Gericht festgestellt worden ist. Die Frage, wie Behörden grundsätzlich vorzugehen haben, wenn sie überzeugt sind, ein für ihre Entscheidung erheblicher Bebauungsplan sei unwirksam, bleibt unentschieden.

Urteil des 6. Senats vom 31. Januar 2001 - BVerwG 6 CN 2.00 -

I. VGH München vom 18.05.1999 - Az.: VGH 9 N 97.2491 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 CN 2.00


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