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gewaltbereiter Linksextremist

Entscheidungen der Gerichte

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 1 B 7.04 vom 21.03.2006

1. Eine auf § 17 Abs. 1 ASOG Berlin gestützte Meldeauflage kann neben einer auf § 2 Abs. 2 PAuswG beruhenden Personalausweisbeschränkung erlassen werden. Beide Regelungen knüpfen an unterschiedliche Voraussetzungen an, dienen unterschiedlichen Zielen und beruhen auf unterschiedlich geregelten gesetzgeberischen Kompetenzzuweisungen. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sind, je nachdem welchen Gefahren begegnet werden soll, als Einzelmaßnahme oder gleichzeitig nebeneinander anwendbar.

2. Die polizeiliche Meldeauflage darf nicht mit dem Ziel erlassen werden, die für dieselbe Zeit bestehende Pass- bzw. Personalausweisbeschränkung zu flankieren, sie durchzusetzen und/oder zu überwachen. § 17 Abs. 1 ASOG Berlin erlaubt keine zielgerichteten ausreisebeschränkenden Maßnahmen. Dient die Meldeauflage der Abwehr von Straftaten im Ausland, stellt sich deren faktisch ausreisebeschränkende Wirkung als lediglich reflexhafter Nebeneffekt dar.

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