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Gewährung rechtlichen Gehörs

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 5 R 386/07 B vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:SGG, GG, SGB X
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - absoluter Revisionsgrund - Gewährung rechtlichen Gehörs - unangemessen kurze Anhörungsfrist nach § 153 Abs 4 S 2 SGG -Berücksichtigung des Vorbringens eines Beteiligten nach Fristablauf -Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung
Stichwort:Gewährung rechtlichen Gehörs
Leitsatz:Eine unangemessen kurze Frist zur Stellungnahme nach § 153 Abs 4 S 2 SGG ist grundsätzlich nicht wie ein absoluter Revisionsgrund zu behandeln, bei dem die Kausalität für die angefochtene Entscheidung unterstellt wird (Abgrenzung von BSG vom 29.11.2006 - B 6 KA 29/06 B = SozR 4-1500 § 153 Nr 3).
Volltext: BSG - Beschluss, B 5 R 386/07 B



BAG – Beschluss, 5 AZN 187/05 vom 31.08.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, GG
Schlagworte:Nichtzulassungsbeschwerde, Gewährung rechtlichen Gehörs
Stichwort:Gewährung rechtlichen Gehörs
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZN 187/05

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 354/02 vom 15.08.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen Gehörs, Spannungen zwischen Gericht und Verteidiger
Stichwort:Gewährung rechtlichen Gehörs
Leitsatz:Zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 354/02

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 292/2000 vom 04.09.2000

Rechtsgebiete:GVG, OWiG
Schlagworte:Besetzung des Bußgeldsenats, Ordnungsbeschluss, Ungebühr, Gewährung rechtlichen Gehörs, Absehen
Stichwort:Gewährung rechtlichen Gehörs
Leitsatz:Leitsatz:

1. Der Bußgeldsenat des OLG hat über eine Beschwerde gegen in der Hauptverhandlung wegen Ungebühr ergangene Ordnungsbeschlüsse auch dann gemäß § 122 Abs. 1 GVG in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden, wenn über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen nach § 80 a Abs. 2 Nr. 1 OWiG der Einzelrichter zu entscheiden hätte.

2. Bei Ungebühr des Angeklagten/Betroffenen in der Hauptverhandlung kann das Gericht vor Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses nach § 178 GVG von der Gewährung rechtlichen Gehörs i.d.R. nur in seltenen Ausnahmefällen absehen.

3. "Ungebühr" i.S. des § 178 Abs. 1 S. 1 GVG setzt einen erheblichen Angriff auf die Ordnung der Sitzung und auf die Würde des Gerichts voraus.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 292/2000


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