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Gewährung nachträglichen Gehörs

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 98/01 vom 31.05.2001

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Gewährung nachträglichen Gehörs, Akteneinsicht, Ankündigung einer Stellungnahme, rechtliches Gehör
Stichwort:Gewährung nachträglichen Gehörs
Leitsatz:1. Kündigt der Beschwerdeführer bei der Beschwerdeeinlegung eine nachträgliche Begründung an, so muss das Beschwerdegericht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG für deren Einreichung entweder eine Frist setzen oder aber eine angemessene Zeit mit der Entscheidung warten.

2. Zur Bemessung der angemessenen Frist, wenn eine kurzfristige Stellungnahme angekündigt wird.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 98/01




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