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Gewährleistung bei überschwerem Reisemobil

Entscheidungen der Gerichte




OLG-NUERNBERG – Urteil, 4 U 372/01 vom 14.11.2001

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gewährleistung bei überschwerem Reisemobil
Stichwort:Gewährleistung bei überschwerem Reisemobil
Leitsatz:1. Ist bei einem Reisemobil die Zuladungsmöglichkeit so beschränkt, dass sie für den gewöhnlichen Gebrauch des Fahrzeugs nicht ausreicht, so stellt dies einen Sachmangel dar, für den der Käufer Gewährleistung beanspruchen kann - es sei denn, der Verkäufer hatte den Käufer auf die geringe Zuladungsmöglichkeit hingewiesen.

2. Bei einem großen und luxuriösen Reisemobil ist eine Zuladungsmöglichkeit von nicht einmal 500 kg bis zum Erreichen des zulässigen Gesamtgewichts von 7,5 to unzureichend.

3. Der bei der Wandelung anzurechnende Gebrauchsvorteil eines Reisemobils berechnet sich im Regelfall nach der Formel

Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer
erwartete Gesamtlaufleistung
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 4 U 372/01




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