Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterGgetrennte Kostenentscheidung für kostenprivilegierte und nicht kostenprivilegierte Streitgegenstände 

getrennte Kostenentscheidung für kostenprivilegierte und nicht kostenprivilegierte Streitgegenstände

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 1 KR 1/06 R vom 26.09.2006

1. Stirbt ein Versicherter in der Zeit ab dem 2.1.2002, gehen seine Kostenerstattungsansprüche wegen Systemmangels (§ 13 Abs 3 S 1 SGB V; § 15 Abs 1 SGB IX) vorrangig auf Sonderrechtsnachfolger über (Abgrenzung zu BSG vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R = BSGE 92, 42 = SozR 4-3100 § 35 Nr 3).

2. Um ein Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb seiner Zulassung verordnen zu dürfen, bedarf es während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens einer gleichen Qualität der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Nutzen und Risiken des Mittels (Weiterführung von BSG vom 19.3.2002 - B 1 KR 37/00 R = BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr 8).

3. Unterfällt bei objektiver Klagehäufung nur ein Teil des Begehrens der Privilegierung des § 183 SGG, ist eine getrennte Kostenentscheidung für die kostenprivilegierten und nicht kostenprivilegierten Streitgegenstände zu treffen.

Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "getrennte Kostenentscheidung für kostenprivilegierte und nicht kostenprivilegierte Streitgegenstände - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum