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OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 212/08 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Verbandsklagebefugnis, Gesundheitswerbung, Rechtsmissbrauch
Stichwort:Gesundheitswerbung
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis, insbesondere zur erforderlichen Zahl von Mitgliedern, die zum Verletzer in einem abstrakten Wettbewerbsverhältnis stehen.

2. Zur Frage, wann die Schonung eigener Mitglieder des Verbands den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs rechtfertigt.

3. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn sie hinreichend abgesichert sind; zur Frage der Verteilung der Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast in derartigen Fällen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 212/08




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