JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG, EGV, ROG, Seveso-II-Richtlinie, VwGO, 12. BImSchV |
| Schlagworte: | Bauvorbescheid, Begrenzung von Störfallauswirkungen, Dennoch-Störfall, Drittwiderspruch, Europäische Richtlinie, Gemengelage, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Heranrücken, Leitfaden, öffentlich genutztes Gebäude, Optimierungsgebot, raumbedeutsame Maßnahme, Richtlinienkonform Auslegung, Rücksichtnahmegebot, Seveso-II-Richtlinie, Sicherheitsabstand, Störfallbetrieb, Störfall-Kommission, Störfall-Verordnung, Trennungsgrundsatz, Umsetzung, unbeplanter Innenbereich, unmittelbare Wirkung, Untätigkeitsklage |
| Stichwort: | gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse |
| Leitsatz: | 1) Entscheidet die Widerspruchsbehörde nicht über den gegen einen positiven Bauvorbescheid eingelegten Nachbarwiderspruch, so kann der durch den Bauvorbescheid Begünstigte Verpflichtungsklage in Form der Untätigkeitsklage auf Zurückweisung des Widerspruchs erheben. 2) Zu der Frage, ob ein Gartencenter mit Freiverkaufsflächen in der Nachbarschaft eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs sich im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfügt und das Gebot der Rücksichtnahme wahrt. 3) Zu der Frage, ob die Pflicht eines unter die Störfall-Verordnung fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 Störfall-Verordnung), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands umfasst. 4) Ein im Einwirkungsbereich eines Störfallbetriebes geplantes Bauvorhaben verletzt nicht das Gebot der Rücksichtnahme, wenn der Betrieb durch die heranrückende schutzwürdige Bebauung nicht mit nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen rechnen muss. 5) § 50 BImSchG findet bei Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens gemäß § 34 BauGB keine Anwendung. Eine unmittelbare Anwendung von Art. 12 Seveso-II-Richtlinie scheidet ebenfalls aus. 6) Das Vorliegen der Gefahr eines sog. Dennoch-Störfalles begründet nicht die Annahme, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BauGB nicht gewahrt sind. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 A 882/08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, HBO |
| Schlagworte: | Abrissgebot, Gebäudetorso, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Instandsezungsgebot, Pflichtenkollision, Straßenbild, Verunstaltung |
| Stichwort: | gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse |
| Leitsatz: | Ein weiß-grau-schwärzlicher fensterloser Gebäudetorso eines Wohnhauses, an dem seit Jahren nicht weitergebaut worden ist, kann das Straßenbild verunstalten. Er wahrt auch nicht die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB. Die nach § 175 Abs. 5 BauGB zulässige Pflichtenkollision zwischen einem bauaufsichtlichen Abrissgebot und einem gemeindlichen Instandsetzungsgebot kann auf der Vollstreckungsebene aufgelöst werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 A 880/08.Z | |
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