JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > gestrecktes Verfahren
| Rechtsgebiete: | LBauO, POG |
| Schlagworte: | Abbruch, Abwehrmaßnahme, Auftragsvergabe, Bauaufsichtsbehörde, Bauherr, Beweisaufnahme, Baukörper, Böschung, Böschungskante, Böschungsbruch, Durchführung, Erdbetonschreiben, Ersatzvornahme, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gefahrenlage, gestrecktes Verfahren, gegenwärtige Gefahr, Großversuch, Gutachter, Hang, Hangbewegung, Hangbruch, Hangkräfte, Hangriss, Hangsanierung, Hangstabilität, Hangverformung, Hydrozementationsverfahren, Kohäsion, Kollaps, Kosten, Kostenanforderung, Kostenbescheid, kritische Situation, Maßnahme, öffentliche Sicherheit, Prognose, Rechenmodell, Reibungswinkel, Rutschfuge, Rutschung, Sanierungsplanung, Sanierungsvariante, Scherfestigkeit, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, Standsicherheit, Standsicherheitsberechnung, Überprüfung, Verantwortlichkeit, Verformung, Verhältnismäßigkeit, vertretbare Handlung, Verwaltungsakt, Vollstreckungsmaßnahme, voraussichtliche Kosten, Wichte, Zwangsmittel |
| Stichwort: | gestrecktes Verfahren |
| Leitsatz: | 1.) Zu den Voraussetzungen einer Hangsanierung im Wege der sofortigen Ersatzvornahme nach einem Hangbruch. 2.) Die Kosten für eine im Wege der sofortigen Ersatzvornahme durchgeführte Hangsanierung nebst Sanierungsplanung dürfen den nach § 54 Abs. 2 LBauO Verantwortlichen auferlegt werden, wenn der Hangrutsch durch Bauarbeiten auf dem Grundstück ausgelöst wurde. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11507/06.OVG | |
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