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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 24 W 61/07 vom 17.12.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Bürgschaft, Bank, Gestellung, Kosten, Zwangsvollstreckung
Stichwort:Gestellung
Leitsatz:1. Die Verpflichtung zur Gestellung einer Bankbürgschaft ist vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO.

2. Eine Verurteilung in die Kosten der Gestellung der Bürgschaft kann im Rahmen der Zwangsvollstreckung (§ 887 Abs. 2 ZPO) nur insoweit erfolgen, als die Annahme des Betrages und seine Rückzahlung im Falle des Wegfalls des Sicherungszwecks von Seiten der Bank an den Schuldner gewährleistet sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 W 61/07




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