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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 4.08 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:AusglLeistG, VwGO
Schlagworte:Erhebliches Vorschubleisten, Gestapo, langjährige Tätigkeit als Gestapo-Beamter, Unrechtsregime, Indizwirkung, Anscheinsbeweis, Widerlegung bzw. Erschütterung einer Vermutungswirkung (Indizwirkung), Bildung einer (nichtgesetzlichen) Vermutung aufgrund zeitgeschichtlichen Erfahrungswissens.
Stichwort:Gestapo
Leitsatz:Eine hauptamtliche und nicht völlig untergeordnete Tätigkeit für die Gestapo begründet regelmäßig eine tatsächliche Vermutung (Indizwirkung) dafür, dass durch diese Tätigkeit dem nationalsozialistischen Unrechtssystem im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG erheblich Vorschub geleistet worden ist. Die Indizwirkung erfasst damit nicht nur hervorgehobene Tätigkeiten innerhalb der Gestapo.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 4.08




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