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Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers

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THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 645/02 vom 29.11.2004

Rechtsgebiete:GG, VwGO, UStG, EWG RL-388/77
Schlagworte:Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Verfahrensfehler, Prüfungsmaßstab, erdrosselnde Wirkung, Steuersatz, Betriebsergebnis, Beweiserhebung, Stückzahlmaßstab, Besteuerungsmaßstab, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, manipulationssichere Zählwerke, Selbstbeschränkungsvereinbarung, Verwaltungspraktikabilität, Kasseninhalte, Schwankungsbreite, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kalkulatorische Abwälzung, Typisierung, Lenkungszweck, Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers, Umsatzsteuer, Anmeldung zur Umsatzsteuer, Grundsatz zur steuerlichen Neutralität, Darlegungs- und Beweislast, Satzungsmangel, unbillige Härte
Stichwort:Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers
Leitsatz:Zum Maßstab der Vergnügungssteuer auf Spielapparate.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 EO 645/02




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