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Geständnis

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 22/09 vom 11.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Streithilfe, Nebenintervention, Interesse, Geständnis, Anhörung
Stichwort:Geständnis
Leitsatz:1. Zum rechtlichen Interesse eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers, dem Rechtsstreit gegen den Versicherungsnehmer als Streithelfer beizutreten.

2. Die persönliche Anhörung einer anwaltlich nicht vertretenen Partei gemäß §§ 137 Absatz 4, 141 ZPO ist im Anwaltsprozess auch dann unzulässig, wenn der (anwaltlich vertretene) Streithelfer der Partei im Termin anwesend ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 22/09



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10242/09.OVG vom 08.05.2009

Rechtsgebiete:LBG, LDG, StGB
Schlagworte:Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Berufsbeamtentum, Untragbarkeit, Strafurteil, Bindung, Bindungswirkung, Lösungsbeschluss, Geständnis, Straftat, Ordnungswidrigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung, Bauen ohne Baugenehmigung, Nebentätigkeit, ungenehmigte Nebentätigkeit, Fehlzeiten, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Milderungsgrund, Nachbewährung, Einsicht, Uneinsichtigkeit, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Geständnis
Leitsatz:Ein mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretener Polizeibeamter (u. a. Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang, Betrug in zwölf Fällen), der zudem über Jahre hinweg, auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten, mehrere ungenehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat, ist - vor allem bei fehlender Einsicht in das Unrecht seines Handelns - für einen Verbleib im Polizeidienst untragbar geworden und deshalb aus dem Dienst zu entfernen. Eine während des Disziplinarverfahrens möglicherweise erfolgte tadelfreie Dienstverrichtung (sog. Nachbewährung) steht in einem solchen Fall der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme nicht entgegen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10242/09.OVG

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 42/08 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:standardisiertes Messverfahren, Geständnis, Feststellungen, Anforderungen
Stichwort:Geständnis
Leitsatz:Die tatsächlichen Feststellungen zu einem Geschwindigkeitsverstoß müssen auch bei einem Geständnis des Betroffenen neben dem berücksichtigten Toleranzwert Angaben zur verwandten Messmethode enthalten.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 42/08

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 756/07 vom 27.11.2007

Rechtsgebiete:StPO, StVO
Schlagworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Feststellungen, Anforderungen, Geständnis
Stichwort:Geständnis
Leitsatz:Der Tatrichter muss, um die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der dem Verkehrsverstoß zugrundegelegten Geschwindigkeitsmessung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest die angewandte Messmethode und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen und gegebenenfalls darlegen, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind. Das gilt auch, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung eingeräumt hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 756/07


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