JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gespaltene Nutzungsregelung
| Rechtsgebiete: | HGB, ZPO, UWG |
| Stichwort: | Gespaltene Nutzungsregelung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 4 U 44/09 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, GMV |
| Stichwort: | Gespaltene Nutzungsregelung |
| Leitsatz: | 1. Eine nach den zeichenrechtlichen Grundsätzen des Parallelimports von Arzneimitteln einer Erschöpfung entgegenstehende Rufschädigung unter dem Gesichtspunkt des "co-branding" folgt nicht bereits aus dem Umstand allein, dass die angegriffene Packungsgestaltung dem Patienten den unzutreffenden Eindruck einer irgendwie gearteten Kooperation der Parteien vermittelt. 2. Die rechtliche Grenze zur beachtlichen Rufschädigung verläuft unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls jedenfalls dort, wo das "co-branding" nicht mehr - erlaubte - Kennzeichnung einer - erlaubten - Dienstleistung, nämlich diejenige des Parallelimports, ist, sondern die Kennzeichen des Originators derart dominiert werden, dass beim Verkehr der irreführende Eindruck entsteht, der Parallelimporteur garantiere mit seinem Zeichen nicht nur für seine Dienstleistung "Parallelimport", sondern auch für die Herkunft, also die Entwicklung, Herstellung und Qualität des Produktes selbst. Denn jedenfalls dann greift das "co-branding" in die Funktion der Marke des Originators ein und beeinträchtigt diese. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 16/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betriebsrente, Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost |
| Stichwort: | Gespaltene Nutzungsregelung |
| Leitsatz: | Versorgungsordnungen, die für Entgeltbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze West höhere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als für Bestandteile bis zu dieser Grenze vorsehen, tragen dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf Rechnung. Sie sind für Fälle, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich auch unter Geltung der Beitragsbemessungsgrenze Ost arbeitet, ergänzend auszulegen. Es ist dann bei Anwendung der Rentenformel statt der Beitragsbemessungsgrenze West ein nach zeitlichen Anteilen gewichteter Wert zwischen den beiden Beitragsbemessungsgrenzen zugrunde zu legen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 640/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Stichwort: | Gespaltene Nutzungsregelung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 20/07 R | |
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